„Sie sprangen wie Affen herum“: War Mourinhos Aussage rassistisch? Sportrechtler bewerten den Vorfall
Die Äußerungen von Fenerbahçe-Trainer Jose Mourinho nach dem Derby gegen Galatasaray, in denen er sagte, sie seien „wie Affen herumgesprungen“, haben für heftige Reaktionen gesorgt. Während Galatasaray Rassismusvorwürfe erhob, verteidigte sich die Seite von Fenerbahçe mit dem Argument, die Aussage sei aus dem Zusammenhang gerissen worden. Sportrechtler äußerten sich nun dazu, welche strafrechtlichen Konsequenzen Mourinhos Worte haben könnten.
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Nach dem 0:0-Unentschieden im Galatasaray-Fenerbahçe-Derby in der Süper Lig hatte Jose Mourinho auf der Pressekonferenz auf eine Spielsituation Bezug genommen und mit dem Finger auf die Galatasaray-Bank gezeigt, wobei er die Worte "sie sprangen wie Affen herum" verwendete.
Der Verein Galatasaray gab daraufhin eine Erklärung ab, in der er die Äußerungen von Jose Mourinho als "Rassismus" bezeichnete und ankündigte, bei der UEFA und FIFA Beschwerde einzureichen. Doch was sagen Sportrechtler zu Mourinhos Worten? Welche Strafe wird der portugiesische Trainer erhalten?
Der Sportrechtler Rechtsanwalt Hüseyin Karaahmetoğlu erklärte: "Diese Worte sind ein Vergleich, ähnlich wie 'er rennt wie ein Gepard' oder 'er reißt sie wie ein Löwe in Stücke'. Das ist keineswegs rassistisch, aber eine unethische Aussage. Zuvor wurde es nicht als Rassismus gewertet, als ein Vereinspräsident seinen dunkelhäutigen Spieler als 'Kannibale' bezeichnete. In unserem Land gibt es kein rassistisches Verhalten oder eine solche Rhetorik. Mourinhos Aussage als Rassismus auszulegen, widerspricht dem Gesetz und den Disziplinarvorschriften."
Der Experte für Menschenrechte, Orhan Kemal Cengiz, sagte: "Dass Mourinho gegenüber den Fans einer anderen Mannschaft grobe und beleidigende Begriffe verwendet, mag aus ethischer Sicht und im Hinblick auf die Sportmoral nicht korrekt sein. Aber ich glaube nicht, dass hier eine Situation vorliegt, die strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte oder Rassismus darstellt. Dies sollte eher Gegenstand eines Zivilprozesses als eines Strafverfahrens sein. Mit einer erzwungenen Auslegung könnte wegen Beleidigung gemäß Artikel 125 des türkischen Strafgesetzbuches (TCK) ermittelt werden."
Prof. Dr. Devrim Güngör, Dozent am Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht der juristischen Fakultät der Universität Ankara, äußerte sich wie folgt: "Auch wenn Mourinhos Äußerungen hart und auffällig waren, sollten sie, solange sie nicht aus dem Kontext gerissen werden, lediglich als emotionale Reaktion nach einem Spiel bewertet werden und nicht als Tatbestand, der ein Verbrechen darstellt. Solche Aussagen werden meist in der Hitze des Gefechts getätigt und haben keine langfristige Bedeutung."
Der CAS- und Euroleague-Schiedsrichter Rechtsanwalt Emin Özkurt sagte: "Wenn wir die Äußerungen von Jose Mourinho im Detail analysieren, wäre Rassismus rechtlich gesehen eine erzwungene Interpretation. Natürlich ist dieser Vergleich nicht angebracht, inakzeptabel und erfordert eine Bestrafung, aber die anzuwendende Strafe muss verhältnismäßig und fair sein. Meine rechtliche Einschätzung ist, dass die Aussage nicht unter Artikel 42 der Disziplinarordnung bezüglich Rassismus fällt, sondern unter Artikel 41 mit der Überschrift 'Angriff auf Persönlichkeitsrechte, Beleidigung, Drohung und Spucken'. Es ist sehr wahrscheinlich, dass Jose Mourinho eine Sperre von drei Spielen wegen Beleidigung erhält, nicht wegen Rassismus."
Özkurt schloss seine Worte mit: "Der Verein Galatasaray hat zudem kein Recht, Mourinho wegen Rassismus anzuzeigen. Es ist rechtlich auch nicht möglich, dass Galatasaray das Thema ins Ausland trägt, und es gibt keine Dimension, die ein Eingreifen der UEFA oder FIFA erfordern würde. Bei solchen Vorfällen liegt die wichtigste Aufgabe beim türkischen Fußballverband (TFF) und seinen Gremien." (Hürriyet)