Eilmeldung... Aktuelle Entwicklung bei den Wett-Ermittlungen! Generalstaatsanwaltschaft signalisiert neue Operation

Die Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft hat eine Erklärung zu den laufenden Wett-Ermittlungen abgegeben.

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Die Ermittlungen, die nach der Presseerklärung des Präsidenten des türkischen Fußballverbandes (TFF), İbrahim Hacıosmanoğlu, am 27. Oktober 2025 eingeleitet wurden – in der er angab, dass „371 Schiedsrichter Wettkonten besitzen und bei 152 von ihnen festgestellt wurde, dass sie aktiv Wetten platziert haben“ –, weiten sich aus.

Im Rahmen der von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft geführten Ermittlungen wurden in der ersten Phase gegen 21 Personen, bei denen es sich größtenteils um Schiedsrichter handelte, Durchsuchungs-, Beschlagnahmungs- und Festnahmebeschlüsse vollstreckt; acht Personen, darunter der Präsident von Eyüpspor, wurden inhaftiert.

Der TFF hat im Zuge der Wett-Ermittlungen nach den Schiedsrichtern und Funktionären nun 1024 Fußballspieler vorsorglich an das Professionelle Fußball-Disziplinarkomitee (PFDK) überwiesen. 102 Fußballspieler wurden mit Sperren zwischen 45 Tagen und 12 Monaten belegt.

ERKLÄRUNG DER GENERALSTAATSANWALTSCHAFT: NEUE OPERATION STEHT BEVOR

Zuletzt wurde auch in Antalya eine Akte für die Wett-Ermittlungen eröffnet. Die Akte aus Antalya wurde ebenfalls nach Istanbul übermittelt. Die Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft setzt die Ermittlungen fort.

Laut der Erklärung der Generalstaatsanwaltschaft weiten sich die Wett-Ermittlungen im Fußball aus.

In der von Generalstaatsanwalt Akın Gürlek abgegebenen Erklärung wurde signalisiert, dass weitere Operationen folgen werden.

Gürlek äußerte sich in seiner Erklärung wie folgt:

„Die Ermittlungen des TFF und unsere eigenen sind voneinander getrennt. Wir sind nicht direkt an deren Vorgehen gebunden. Es ist nicht so, dass automatisch gegen alle vom PFDK gesperrten Fußballer ein Strafverfahren eingeleitet wird. Dies erfordert nicht zwingend ein gerichtliches Ermittlungsverfahren. Sie erstatten uns Anzeige, und wir leiten die notwendigen Schritte ein. Es gibt diesbezüglich Fehlinformationen. Wir verfügen über einen Informationspool. Erstens: Der Verbandspräsident verhängt Sanktionen gegen Schiedsrichter und erstattet uns Anzeige.

Abgesehen davon gibt es Meldungen über CİMER und unsere Hinweis-Hotline; es gibt sehr viele Beschwerden dieser Art. Es liegen Zeugenaussagen vor. Wir haben Zeugen von Amts wegen vernommen. Wir fordern zwingend Berichte von MASAK an. Wir haben Abkommen mit der UEFA und INTERPOL. Sie werden uns Listen übermitteln. In den kommenden Tagen könnten wir eine weitere Operation durchführen. Wir wollen den Fußball säubern.“

„SIE WERDEN AUCH CLUBPRÄSIDENTEN BEI DEN OPERATIONEN SEHEN“

„Wir werden die Ermittlungen bis zum Ende führen. Sie werden bei den Operationen nicht nur Schiedsrichter, sondern auch Clubpräsidenten sehen. Die HTS-Berichte von MASAK sind wichtig. Wir warten auf die Dokumente der Institutionen im Ausland, mit denen wir zusammenarbeiten. Es soll hier kein negativer Eindruck entstehen. Wir legen Wert auf das Recht, nicht vorverurteilt zu werden.“

WAS BESAGT DIE FUSSBALL-DISZIPLINARORDNUNG?

Artikel 56 der Fußball-Disziplinarordnung mit dem Titel „Beeinflussung des Spielergebnisses“:

(1) Es ist untersagt, das Ergebnis oder den Verlauf eines Spiels auf eine Weise zu beeinflussen, die gegen das Gesetz oder die sportliche Ethik verstößt. Auch die Gewährung von Anreizprämien fällt unter diesen Bereich.

(a) Personen, die die oben genannten Verstöße begehen, werden mit einer dauerhaften Sperre belegt,

(b) Sollten die oben genannten Verstöße von Clubfunktionären begangen worden sein, werden die betroffenen Clubs mit einem Zwangsabstieg in eine niedrigere Liga bestraft,

(c) Gegen Personen, die für den Verstoß verantwortlich sind, können zusätzlich Geldstrafen verhängt werden.

(2) Der Versuch, die in Absatz 1 genannten Verstöße zu begehen, ist untersagt.

(a) Im Falle eines Versuchs werden die betroffenen Personen mit einer Spiel- oder Funktionssperre von 1 bis 3 Jahren belegt.

Artikel 57:

„Personen, die dieser Ordnung unterliegen, ist es untersagt, direkt oder indirekt Wetten oder ähnliche Glücksspiele auf Fußballspiele und/oder Aktivitäten im Zusammenhang mit Fußball abzuschließen. Personen, die dem zuwiderhandeln, werden mit einer Spiel- oder Funktionssperre von drei Monaten bis zu einem Jahr bestraft.“