Steuerprüfung bei Süper-Lig-Clubs nach Osimhen-Transfer! Ministerium greift durch: Rekordstrafen drohen

Die großen Vereine der Süper Lig stehen aufgrund der für ausländische Transfers gezahlten Ablösesummen unter der Lupe von Steuerfahndern. Während das Ministerium für Schatz und Finanzen hohe Umsatzsteuer- und Quellensteuerstrafen verhängt, drohen den Clubs rückwirkend für die letzten fünf Jahre Steuernachzahlungen in Millionenhöhe.

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Nach den hochdotierten Transfers, die die führenden Vereine der Süper Lig vor der neuen Saison getätigt haben, ist das Ministerium für Schatz und Finanzen eingeschritten. Die dem Ministerium unterstellten Steuerfahnder haben insbesondere die aus dem Ausland getätigten Spielertransfers ins Visier genommen. Den Vereinen drohen Rekordstrafen im Zusammenhang mit den Ablösesummen, die für aus dem Ausland verpflichtete Spieler gezahlt wurden.

In jüngster Zeit haben Steuerfahnder Zahlungen, die aufgrund der vorzeitigen Vertragsauflösung bei aus dem Ausland transferierten Spielern geleistet wurden, als „immaterielles Recht“ eingestuft. Auf dieser Grundlage wurden Strafbescheide erlassen, die eine Quellensteuer (Körperschaftssteuerabzug) von 20 Prozent sowie eine Umsatzsteuer (KDV) von 20 Prozent auf diese Beträge fordern.

146 MILLIONEN AN UMSATZSTEUERSTRAFEN!

Die Gerichte haben zwar im Rahmen der Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung den Quellensteuerabzug für Spieler, die mehrheitlich aus Europäischen Union-Ländern stammen, für unzulässig erklärt, jedoch die Umsatzsteuerstrafe bestätigt. In den letzten 5 Jahren zahlten die vier großen Clubs der Süper Lig insgesamt rund 730 Millionen Euro an Ablösesummen und sehen sich nun aufgrund dieser Transaktionen mit Umsatzsteuerstrafen in Höhe von 146 Millionen Euro konfrontiert.

15 MILLIONEN EURO UMSATZSTEUER FÜR OSIMHEN

Insbesondere für den aktuellen Transfer von Victor Osimhen wird Galatasaray 15 Millionen Euro Umsatzsteuer zahlen müssen. Steuerexperten betonen hingegen, dass die an Spieler aufgrund vorzeitiger Vertragsauflösung gezahlten Beträge keine Ablösesummen, sondern Entschädigungen seien und daher nicht steuerpflichtig sein dürften.

STEUERSTRAFEN STEHEN BEVOR

Wie Rahim Ak von Habertürk berichtet, erwartet die Fußballvereine mit Beginn der neuen Saison ein schwieriger Prozess in steuerlicher Hinsicht. Die Steuerfahnder des Ministeriums für Schatz und Finanzen haben begonnen, die vorzeitigen Vertragsauflösungsentschädigungen für aus dem Ausland transferierte Spieler als „immaterielles Recht“ zu werten und den Vereinen 20 Prozent Quellensteuer sowie 20 Prozent Umsatzsteuer als Strafe aufzuerlegen.

Während auf Grundlage eines Erlasses des Finanzamts Istanbul vom 1. Juli 2014 zwei separate Steuerstrafen gegen die Vereine verhängt wurden, schalteten sich die Vereine mit Einsprüchen bei Gericht ein. Das Gericht entschied, dass die auf Spieler aus EU-Ländern angewandte 20-prozentige Quellensteuer aufgrund der Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung rechtswidrig sei.

DROHUNG EINER RÜCKWIRKENDEN PRÜFUNG ÜBER FÜNF JAHRE

Andererseits fand das Argument des Finanzministeriums Zustimmung, dass die Vereine als Steuerschuldner für eine 20-prozentige Umsatzsteuer haftbar seien, da der abgebende ausländische Verein nicht voll steuerpflichtig sei. Die Vereine können diese Umsatzsteuerzahlung nach der Entrichtung mit der Umsatzsteuer desselben Zeitraums verrechnen.

Da das Steuerrecht jedoch eine rückwirkende Prüfung über 5 Jahre vorsieht, bedeutet dies, dass den Vereinen bei einer Nichtanerkennung der Umsatzsteuerdifferenzen aus vergangenen Perioden als abzugsfähige Posten Strafen in Höhe von rund 100 Millionen Euro drohen könnten. Dies stellt insbesondere für die großen Vereine ein erhebliches finanzielles Risiko dar.