TFF-Schiedsgericht bestätigt Strafen gegen Galatasaray
Das Schiedsgericht des türkischen Fußballverbandes (TFF) hat den Einspruch von Galatasaray gegen die am 22. Februar vom Disziplinarausschuss (PFDK) verhängten Strafen zurückgewiesen und die Entscheidungen bestätigt.
12punto
Das TFF-Schiedsgericht hat in seiner Sitzung vom 01. März 2024 (Nr. 13) die vorliegenden Akten geprüft und folgende Entscheidungen getroffen:
"Der Einspruch von Galatasaray gegen die Entscheidung des PFDK vom 22.02.2024 mit dem Aktenzeichen E.2023-2024/815 - K.2023-2024/1027 wurde geprüft. Nach der Beratung wurde Folgendes beschlossen:
Da festgestellt wurde, dass bei der Verhängung einer Geldstrafe in Höhe von 112 Tausend TL gemäß Artikel 52/2 der Fußball-Disziplinarordnung (FDT) aufgrund von Zuschauerausschreitungen durch Galatasaray-Fans hinsichtlich der Beweislage, der rechtlichen Einordnung und der Strafzumessung keine Unstimmigkeiten vorliegen, wurde der Antrag abgelehnt und die Entscheidung einstimmig bestätigt.
Da festgestellt wurde, dass bei der Verhängung einer Geldstrafe in Höhe von 195 Tausend TL gemäß Artikel 49/3 aufgrund der Nichtfreihaltung der Treppenaufgänge – wobei dies der vierte Vorfall dieser Art in derselben Saison war – hinsichtlich der Beweislage, der rechtlichen Einordnung und der Strafzumessung keine Unstimmigkeiten vorliegen, wurde der Antrag abgelehnt und die Entscheidung mehrheitlich bestätigt.
Da festgestellt wurde, dass bei der Verhängung einer Geldstrafe in Höhe von 260 Tausend TL gemäß Artikel 53/2 der FDT aufgrund von hässlichen und beleidigenden Gesängen durch Galatasaray-Fans – wobei dies der fünfte Vorfall dieser Art in einem Auswärtsspiel in derselben Saison war – sowie der Sperrung der elektronischen Tickets der Zuschauer im Gästeblock 407, die an den hässlichen und beleidigenden Gesängen beteiligt waren, gemäß Artikel 53/3 der FDT, wodurch ihnen der Zutritt zum nächsten Auswärtsspiel verwehrt wird, hinsichtlich der Beweislage, der rechtlichen Einordnung und der Strafzumessung keine Unstimmigkeiten vorliegen, wurde der Antrag abgelehnt und die Entscheidung einstimmig bestätigt."