Verfassungsgericht kippt TFF-Vorstoß gegen illegale Übertragungen

Das Verfassungsgericht hat die gesetzliche Bestimmung aufgehoben, die dem türkischen Fußballverband (TFF) die Befugnis gab, bei unbefugter Online-Übertragung von Fußballspielen ganze Websites zu sperren. Das Gericht betonte, dass die Regelung die Meinungsfreiheit einschränke und die dem TFF erteilte Befugnis „unklar“ sei.

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Das Verfassungsgericht (AYM) hat die gesetzliche Bestimmung aufgehoben, die dem türkischen Fußballverband (TFF) die Befugnis einräumte, bei rechtswidriger Online-Übertragung von Fußballspielen den Zugang zu den gesamten betroffenen Internetseiten zu sperren.

Die Entscheidung des Verfassungsgerichts wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Dem Beschluss zufolge tritt die Aufhebung der Regelung in 9 Monaten in Kraft.

CHP HATTE KLAGE EINGEREICHT

Die Republikanische Volkspartei (CHP) hatte beim Verfassungsgericht die Aufhebung und Aussetzung des entsprechenden Artikels des Gesetzes Nr. 7346 über die Änderung einiger Gesetze beantragt, der eine Zugangssperre bei unbefugter Verbreitung von Fußballspielen im Internet vorsah.

In dem Antrag wurde argumentiert, dass die betreffende Regelung die Meinungsfreiheit verletze und zu willkürlichen Anwendungen führen könne.

DEM TFF ERTEILTE BEFUGNIS IST UNKLAR

Das höchste Gericht prüfte den Antrag und entschied auf die Aufhebung des betreffenden Artikels.

In der Begründung wurde betont, dass die Übertragung der Befugnis zur Zugangssperre bei rechtswidriger Online-Verbreitung von Fußballübertragungen an den TFF-Vorstand „unklar“ sei.

In der Entscheidung wurde daran erinnert, dass es für Gesetze, die eine Einschränkung der Meinungsfreiheit enthalten, nicht ausreiche, nur formell zu existieren; solche Regelungen müssten „bestimmt und vorhersehbar“ sein.

In der Begründung des Verfassungsgerichts wurden folgende Feststellungen getroffen:

„Gemäß der Regelung ist bei Feststellung, dass Übertragungen von Fußballspielen innerhalb der Grenzen der Republik Türkei rechtswidrig im Internet zugänglich gemacht werden, zunächst der Zugang zu der betreffenden Übertragung, dem Teil oder dem Abschnitt zu sperren. Sollte die Verletzung dadurch nicht verhindert werden können, wird eine Zugangssperre für die gesamte Internetseite verhängt. Es gibt jedoch keine Bestimmung, die vorsieht, dass diese Entscheidung einem Richter oder Gericht zur Genehmigung vorgelegt werden muss.“