Verfassungsgericht weist Antrag von Fenerbahçe zurück
Das türkische Verfassungsgericht hat den Antrag von Fenerbahçe bezüglich des bewaffneten Angriffs auf den Mannschaftsbus im Jahr 2015 mit der Begründung zurückgewiesen, dass keine Verletzung der Grundrechte vorliege. Das Gericht entschied, dass das Recht auf Leben nicht verletzt wurde.
12punto
Nach dem bewaffneten Angriff auf die Fußballmannschaft von Fenerbahçe am 4. April 2015 in Trabzon hat das Verfassungsgericht in einem individuellen Beschwerdeverfahren eine wichtige Entscheidung getroffen. In dem Antrag, der aufgrund der unzureichenden Untersuchung des Vorfalls und der Einstellung der Ermittlungen gegen einige Verdächtige eingereicht wurde, war geltend gemacht worden, dass das Recht auf Leben verletzt worden sei.
Das höchste Gericht konzentrierte sich bei der Prüfung des Antrags auf den verfahrensrechtlichen Aspekt des Rechts auf Leben gemäß Artikel 17 der Verfassung. Das Gericht erklärte den Antrag für zulässig und behandelte den Fall in der Sache. Im Ergebnis entschied das Gericht, dass die im Zusammenhang mit dem Vorfall durchgeführten Ermittlungen keine Verletzung des Rechts auf Leben im Sinne der Verfassung darstellen.
Die Begründung der Entscheidung wird in den kommenden Tagen erwartet.
Die Fußballmannschaft von Fenerbahçe war in der Nacht des 4. April 2015 auf der Rückreise von einem Auswärtsspiel gegen Çaykur Rizespor in Trabzon Ziel eines bewaffneten Angriffs geworden. Die Ermittlungen zu dem Angriff wurden nach etwa fünfeinhalb Jahren eingestellt. Die Fangemeinde von Fenerbahçe und einige Mitglieder der Mannschaft hatten den Fall mit dem Vorwurf, dass die Ermittlungen nicht effektiv geführt worden seien, vor das Verfassungsgericht gebracht.