Anwaltskammer Istanbul zum 'Missbrauchsfall' der İsmailağa-Gemeinde: Wir verfolgen den Prozess!
Das Urteil gegen die Angeklagten im Fall des Gründers der Hiranur-Stiftung, Yusuf Ziya Gümüşel, der mit der İsmailağa-Gemeinde verbunden ist, wurde vom Berufungsgericht aufgehoben, da die Strafen als zu gering erachtet wurden. Gümüşel hatte seine 6-jährige Tochter H.K.G. mit dem 29-jährigen Anhänger Kadir İstekli religiös verheiratet, woraufhin sie jahrelang sexuellem Missbrauch ausgesetzt war. Die Anwaltskammer Istanbul hat eine Erklärung für die morgige Verhandlung abgegeben.
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Hiranur-Stiftung-Gründer Yusuf Ziya Gümüşel hatte seine Tochter H.K.G. im Alter von nur 6 Jahren mit dem 29-jährigen Anhänger Kadir İstekli religiös verheiratet, woraufhin sie jahrelang sexuellem Missbrauch ausgesetzt war. In dem Prozess, der vor dem 2. Schwurgericht von Istanbul-Anadolu verhandelt wurde, verurteilte das Gericht am 23. Oktober 2023 den inhaftierten Angeklagten Kadir İstekli zu 30 Jahren, den Vater Yusuf Ziya Gümüşel zu 20 Jahren und die Mutter Fatma Gümüşel zu 16 Jahren und 8 Monaten Haft.
Nach dem Urteil legten der Anwalt des Opfers H.K.G., die Anwälte der Angeklagten, der Anwalt des Ministeriums für Familie und soziale Dienste sowie der Staatsanwalt Berufung ein.
BERUFUNGSGERICHT: STRAFEN FÜR ZWEI GETRENNTE DELIKTE ERFORDERLICH
Das 20. Strafsenat des Regionalgerichts, das die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts prüfte, hob das Urteil mit der Begründung auf, dass die gegen die Angeklagten verhängten Strafen erhöht werden müssten.
In seiner Entscheidung stellte das Berufungsgericht fest, dass der Angeklagte Kadir İstekli für den Zeitraum 2004-2013 wegen „qualifizierten sexuellen Missbrauchs eines Kindes“ und für das Jahr 2020 wegen „qualifizierter sexueller Nötigung gegen den Ehepartner“ hätte verurteilt werden müssen, anstatt nur für ein einziges Delikt. Bezüglich der Mutter und des Vaters erklärte das Gericht, dass die Strafen aufgrund ihrer Elternschaft gesetzlich hätten erhöht werden müssen. Das Berufungsgericht verwies den Fall zur Neuverhandlung an das 2. Schwurgericht von Anadolu zurück.
ERKLÄRUNG DER ANWALTSKAMMER ISTANBUL
Die Anwaltskammer Istanbul hat eine Erklärung für die morgige Verhandlung abgegeben. Die Kammer teilte mit, dass sie den Prozess mit dem Hinweis „Wir verfolgen den Fall H.K.G.“ als Beobachter begleiten werde.