Demonstrations und ähnliche Veranstaltungen in Gaziantep verboten
Nach einer Mitteilung des Gouverneursamts von Gaziantep wurden Demonstrationsmärsche und ähnliche Veranstaltungen im gesamten Stadtgebiet für einen Zeitraum von 15 Tagen untersagt.
12punto
Nach Van wurde nun auch in Gaziantep ein Verbot erlassen. Wie das Gouverneursamt von Gaziantep mitteilte, sind Demonstrationsmärsche und ähnliche Veranstaltungen im gesamten Stadtgebiet für 15 Tage verboten. Das Gouverneursamt veröffentlichte dazu eine schriftliche Erklärung.
In der Erklärung heißt es:
"Mit Ausnahme von Veranstaltungen, die in Industriegebieten und im Zuständigkeitsbereich der Gendarmerie stattfinden können, sowie Generalversammlungen und Treffen, die politische Parteien, Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen in ihren eigenen Gebäuden für ihr eigenes Personal und ihre Mitglieder abhalten, Programmen und Veranstaltungen staatlicher Institutionen und Organisationen, offiziellen Feiertagen, offiziellen Gedenktagen, offiziellen Zeremonien und Feiern sowie Programmen, die gemäß Traditionen und Bräuchen durchgeführt werden, sportlichen Aktivitäten und Programmen, die zu wissenschaftlichen, kommerziellen oder wirtschaftlichen Zwecken durchgeführt werden, sowie solchen, die nach Antragstellung beim Gouverneursamt genehmigt wurden, sind alle Versammlungen und Demonstrationsmärsche, Presseerklärungen, Versammlungen an offenen und geschlossenen Orten sowie Protestaktionen, Kundgebungen, das Aufstellen von Zelten, Warteaktionen, Sitzstreiks, das Aufstellen von Ständen, Hungerstreiks, Gedenkzeremonien, das Aufhängen von Plakaten, Bannern und Postern, das Verteilen von Flugblättern und Bekanntmachungen, das Aufstellen von Unterschriftentischen, das Anzünden und Tragen von Fackeln, Konferenzen, Panels, Seminare, Kermesse und Spendenaktionen sowie alle Arten von Aktionen und Veranstaltungen gemäß Artikel 11/C des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 sowie den Bestimmungen der Artikel 17 und 19 des Versammlungs- und Demonstrationsgesetzes Nr. 2911 vom Gouverneursamt für einen Zeitraum von 15 Tagen, vom 13. Februar um 01.00 Uhr bis zum 27. Februar um 24.00 Uhr, verboten worden."