Eine gewohnte Praxis in Hotels wurde offiziell beendet

Die Behörde für den Schutz personenbezogener Daten hat das Kopieren von Ausweisdokumenten in Hotels untersagt. Ausweisdaten dürfen künftig nur noch zur Verifizierung eingesehen werden; das Anfertigen, Speichern oder Vervielfältigen von Kopien ist nun vollständig verboten.

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Die Behörde für den Schutz personenbezogener Daten hat eine neue Entscheidung bezüglich der in Beherbergungsbetrieben seit Langem umstrittenen Praxis des Kopierens von Ausweisdokumenten getroffen. Mit der im Amtsblatt veröffentlichten Regelung ist die Ära, in der Hotels Kopien von Ausweisdokumenten ihrer Gäste anfertigten, beendet.

KEINE BEFUGNIS IN DER GESETZGEBUNG: NUR EINSICHT UND VERIFIZIERUNG

In der Entscheidung der Behörde wurde betont, dass es für Hotels ausreiche, die Ausweisdaten lediglich zur Verifizierung einzusehen. Es wurde ausdrücklich klargestellt, dass das Anfertigen von Kopien der Ausweise keinerlei gesetzliche Grundlage habe und die Gesetzgebung eine solche Befugnis nicht vorsehe.

WARNUNG VOR „ÜBERFLÜSSIGER DATENVERARBEITUNG“

In der Entscheidung wurde darauf hingewiesen, dass die Praxis des Kopierens den Charakter einer „überflüssigen Datenverarbeitung“ aufweise. Insbesondere das Kopieren von sensiblen personenbezogenen Daten wie Religion oder Blutgruppe, die auf alten Personalausweisen enthalten sind, wurde als klarer Verstoß eingestuft.

NUR EIN REGISTRIERUNGSBUCH IST AUSREICHEND

Die Behörde für den Schutz personenbezogener Daten gab bekannt, dass die Erfassung von Ausweisdaten in Hotels ausschließlich in einem Registrierungsbuch rechtmäßig sei, während das Anfertigen von Kopien nicht mit dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten vereinbar sei, und untersagte die Praxis damit vollständig.