Erschreckende Zahlen im Ministeriumsbericht: Rückfallquote bei Haftentlassenen enthüllt

Im Rahmen der neuen Arbeiten des Justizministeriums zum Strafvollzugssystem erweist sich die Tatsache, dass etwa 45 Prozent der aus der Haft Entlassenen erneut straffällig werden, als kritischstes Problem, weshalb die Praxis der Bewährungsauflagen grundlegend überarbeitet wird.

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Im Einklang mit den Arbeiten der AKP und MHP an einem neuen Strafvollzugssystem sind Details des vom Justizministerium erstellten Aktionsplans bekannt geworden.

Es wurde erklärt, dass der Plan darauf abzielt, das Gleichgewicht zwischen Straftat, Sanktion und Vollzug zu verbessern und die Strafgesetzgebung an gesellschaftliche Erwartungen anzupassen. Als Hauptziele der Arbeit werden die Resozialisierung der Verurteilten, ihre Wiedereingliederung in die Gesellschaft sowie die Senkung der Rückfallquoten genannt.

Der Aktionsplan sieht vor, innerhalb von zwei Jahren den Bereich für alternative Sanktionen zu kurzzeitigen Freiheitsstrafen zu erweitern und die Effektivität dieser Maßnahmen zu steigern. Das Strafjustizsystem soll durch verschiedene Sanktionsformen ergänzt werden, anstatt sich nur auf freiheitsentziehende Strafen zu stützen.

NEUES MODELL BEI DER BEWÄHRUNG

Laut einem Bericht von Yücel Kayaoğlu aus der regierungsnahen Zeitung Türkiye steht die Praxis der Bewährungsauflagen, die in der Öffentlichkeit gelegentlich mit „Amnestie“-Regelungen verwechselt wird, im Zentrum des neuen Vollzugssystems. AKP-Quellen betonen, dass die geplanten Regelungen keine Amnestie darstellen, sondern die bestehende Struktur der Bewährungsauflagen neu bewertet wird. In diesem Rahmen soll sichergestellt werden, dass Verurteilte einen Teil ihrer Strafe unter bestimmten Regeln in Freiheit verbüßen können, während gleichzeitig Mechanismen zur Verhinderung von Rückfällen gestärkt werden sollen.

"WER NACH DER ENTLASSUNG DIE BEWÄHRUNGSAUFLAGEN VERLETZT, WIRD HÄRTER BESTRAFT"

In diesem Zusammenhang ist geplant, die pauschale Anwendung von Bewährungsauflagen neu zu bewerten und Verurteilte Verpflichtungen zu unterstellen, die der Art ihrer Straftat entsprechen. Beamte kommentieren dies wie folgt: "Jemand, der zu 20 Jahren Haft verurteilt wurde, sollte diese nicht vollständig im Gefängnis verbringen müssen. Wenn er sich an die Regeln hält, kann er einen Teil der Strafe unter Bewährungsauflagen in Freiheit verbüßen. Wer in Freiheit ist, muss wissen, dass er härter bestraft wird, wenn er gegen die Bewährungsauflagen verstößt."

RÜCKFALLQUOTE LIEGT BEI 45 PROZENT

Quellen aus dem Justizministerium weisen darauf hin, dass die Rückfallquote nach der Haftentlassung weltweit bei etwa 40 bis 45 Prozent liegt. Es wird erklärt, dass ein ähnliches Bild auch in der Türkei vorliege und dies nicht nur ein juristisches Problem sei. Beamte des Ministeriums äußern sich dazu: "Nachdem man eine Straftat begangen hat, fällt es leichter, erneut straffällig zu werden. Diese Schwelle ist eine psychologische Schwelle. Deshalb muss das gesamte Vollzugsregime mit all seinen Systemen neu bewertet werden. Dies ist keine Aufgabe, die das Justizministerium allein bewältigen kann. Familie, Gesellschaft und Staat müssen gemeinsam anpacken."

Die Behörden teilen zudem folgende Einschätzung:

"Das eigentliche Ziel des Vollzugsregimes ist es, den Straftäter in die Gesellschaft einzugliedern und zu resozialisieren. Dennoch kehren weltweit etwa 40 bis 45 Prozent derjenigen, die aus dem Gefängnis entlassen wurden, wieder dorthin zurück. Nachdem man eine Straftat begangen hat, fällt es leichter, erneut straffällig zu werden. Diese Schwelle ist eine psychologische Schwelle. Diese Zahl liegt auch in der Türkei bei etwa 45 Prozent. Eine erschreckende Zahl. Deshalb muss das gesamte Vollzugsregime mit all seinen Systemen neu bewertet werden. Dies ist keine Aufgabe, die das Justizministerium allein bewältigen kann. Familie, Gesellschaft und Staat müssen gemeinsam anpacken."