Die Regelung zur 'Übertragung von Baurechten' in 5 Fragen: Wird das Eigentum den Besitzer wechseln?
Mit der Regelung zur Übertragung von Baurechten ist vorgesehen, den Wert der nicht gewährbaren Baurechte von Eigentümern zu ermitteln, deren Grundstücke ganz oder teilweise in öffentlichen Dienstleistungsflächen liegen, und diese Rechte auf Gebiete zu übertragen, die durch Bebauungsplanentscheidungen festgelegt wurden.
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Das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel hat die häufigsten Fragen zur „Übertragung von Baurechten“ beantwortet, die mit der Änderung des „Gesetzes über das Dorfgesetz und zur Änderung einiger Gesetze“ in Kraft getreten ist.
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Dorfgesetzes und einiger anderer Gesetze wurde am 5. Dezember in der Generalversammlung der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) angenommen und verabschiedet. Mit der Regelung wurde der Begriff „Übertragung von Baurechten“ in das Baurechtsgesetz aufgenommen.
In einem Beitrag auf dem Social-Media-Konto des Ministeriums wurden die Fragen der Bürger zur Übertragung von Baurechten sowie die entsprechenden Antworten veröffentlicht.
Demnach lauten die häufigsten Fragen zur Übertragung von Baurechten und die Antworten des Ministeriums wie folgt:
1- WELCHE GRUNDSTÜCKE SIND DAVON BETROFFEN?
Die Regelung umfasst Grundstücke, die vor 2019 in Bebauungsplänen als öffentliche Dienstleistungsflächen (wie Schulen, Krankenhäuser, kommunale Dienstleistungsflächen, Flächen für offizielle Institutionen) ausgewiesen, aber über viele Jahre hinweg nicht enteignet wurden und sich weiterhin im Eigentum der Bürger befinden.
2- WAS GEWINNEN DIE BÜRGER DURCH DIE ÜBERTRAGUNG VON BAURECHTEN?
Rechtliche Streitigkeiten, die dadurch entstehen, dass Bürgern aufgrund der Lage ihrer Grundstücke in öffentlichen Dienstleistungsflächen kein Baurecht eingeräumt werden konnte, werden beigelegt und Benachteiligungen der Bürger werden verhindert.
3- WIRD DAS EIGENTUM DER BÜRGER GEGEN IHREN WILLEN DEN BESITZER WECHSELN?
Eine Enteignung des Eigentums der Bürger ist nicht vorgesehen; im Gegenteil, es wird sichergestellt, dass die Baurechte, die dem nicht nutzbaren Grundstück bzw. Anteil des Bürgers entsprechen, in einem anderen Gebiet genutzt werden können, das durch eine Bebauungsplanentscheidung festgelegt wurde. Auf diese Weise erhalten die Bürger einerseits ihr Baurecht, während andererseits neue öffentliche Dienstleistungsflächen geschaffen werden. Alle durchzuführenden Transaktionen werden im öffentlichen und gesellschaftlichen Interesse abgewickelt.
Darüber hinaus können rechtliche Streitigkeiten zwischen öffentlichen Institutionen, lokalen Verwaltungen und Bürgern gelöst werden, ohne dass für beide Seiten finanzielle Belastungen entstehen.
4- WIE WIRD DIE ÜBERTRAGUNG DER RECHTE ERFOLGEN?
Der Wert der nicht gewährten Baurechte der Bürger wird ermittelt, und die diesem Wert entsprechenden Rechte werden auf die durch Bebauungsplanentscheidungen festgelegten Gebiete übertragen.
5- WIE ERFOLGT DIE WERTERMITTLUNG?
Alle Transaktionen werden gemäß dem Enteignungsgesetz von unabhängigen Bewertungsunternehmen durchgeführt, die von der Kapitalmarktbehörde (SPK) lizenziert sind, und zwar im Einklang mit den Grundsätzen der Immobilienbewertung. Die Bürger werden nicht benachteiligt. Die Arbeits- und Prozessabläufe der Übertragung von Baurechten werden innerhalb ihrer Zuständigkeitsbereiche vom Ministerium und den lokalen Verwaltungen durchgeführt, die zur Genehmigung von Bebauungsplänen befugt sind.