Gesetzesentwurf im türkischen Parlament eingereicht: Haft- und Geldstrafen für die Verschmutzung von Nationalparks!
Die AKP hat zwei neue Gesetzesentwürfe, die Regelungen zu Nationalparks, Tourismus und Stiftungen enthalten, bei der Großen Nationalversammlung der Türkei eingereicht. Dem Entwurf zufolge drohen Personen, die in Nationalparks die Umwelt verschmutzen, Haft- und Geldstrafen; zudem können in ausgewiesenen Bereichen Hotels und Unterkünfte errichtet werden.
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Personen, die in Nationalparks die Umwelt schädigen, Wasser und Luft verunreinigen, die Vegetation zerstören oder unbefugt Bauwerke errichten, drohen künftig Haftstrafen. Die AKP hat die ersten Gesetzesentwürfe der neuen Legislaturperiode bei der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) eingereicht.
Wie NTV berichtet, sieht der aus 30 Artikeln bestehende Entwurf für diejenigen, die das natürliche Gleichgewicht und das Ökosystem stören, eine Freiheitsstrafe von einem bis zu drei Jahren sowie eine gerichtliche Geldstrafe von bis zu 5.000 Tagessätzen vor. Zudem müssen Personen, die den Park ohne Zahlung des Eintrittsgeldes betreten, eine Verwaltungsstrafe in Höhe des 14-fachen des Eintrittspreises zahlen.
BEGRENZTE ERLAUBNIS FÜR TOURISTISCHE EINRICHTUNGEN
Dem Entwurf zufolge kann die Errichtung von Gebäuden oder Anlagen für touristische Zwecke innerhalb der Grenzen von Nationalparks mit Zustimmung des Ministeriums für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel genehmigt werden.
In diesem Rahmen können als geeignet erachtete Flächen für 49 Jahre vergeben werden.
Ohne die Genehmigung des Ministeriums darf nicht gebaut werden.
Im Bedarfsfall können Leitungen für Wasser, Strom, Kommunikation, Transport, Erdöl und Erdgas durch Nationalparkgebiete geführt werden.
VERSCHÄRFUNG DER JAGDREGELN
Mit der neuen Regelung werden Verwaltungsstrafen in Höhe von 10.000 Lira für das Jagen ohne Jagdschein, 10.000 Lira für das Jagen in verbotenen Gebieten und 15.000 Lira für das Jagen in „Wildschutzgebieten“ verhängt.
REGISTRIERUNGSPFLICHT IM SEETOURISMUS
Der zweite Gesetzesentwurf, der Regelungen zu Tourismus und Stiftungen enthält, besteht aus 19 Artikeln.
Dem Entwurf zufolge werden die Identitätsdaten sowie die Ein- und Ausreisedaten von Personen, die auf Fahrzeugen des Seetourismus übernachten, erfasst. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Sicherheit im Tourismus zu erhöhen und informelle Aktivitäten zu verhindern.