Gouverneursamt gibt bekannt: In dieser Provinz wurden 5 Punkte für 9 Tage zur 'vorübergehenden speziellen Sicherheitszone' erklärt

Das Gouverneursamt von Şırnak hat fünf Gebiete im Bezirk Beytüşşebap aufgrund möglicher Sicherheitsrisiken für einen Zeitraum von 9 Tagen zur „vorübergehenden speziellen Sicherheitszone“ erklärt. Es wurde mitgeteilt, dass Bürger diese Gebiete nur mit einer Genehmigung betreten dürfen.

İHA

Das Gouverneursamt von Şırnak hat bekannt gegeben, dass in einigen Gebieten innerhalb der Provinzgrenzen aus Sicherheitsgründen vorübergehende Beschränkungen eingeführt wurden. Die im Bezirk Beytüşşebap gelegenen Gebiete Dilekyolu, Tuzluca, Ayrancı, Çığlıca und İncebeldağları wurden ab dem 4. August 2025 für einen Zeitraum von 9 Tagen zur „vorübergehenden speziellen Sicherheitszone“ erklärt.

In der vom Gouverneursamt veröffentlichten Erklärung wurde betont, dass die Gewährleistung der nationalen Sicherheit, der Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie die Prävention von Straftaten bei der Entscheidung maßgeblich waren.

In der Erklärung hieß es: "Innerhalb der Verwaltungsgrenzen der Provinz Şırnak; zur Gewährleistung der nationalen Sicherheit, zum Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, zur Verhinderung von Straftaten, zum Schutz der Grundrechte und Freiheiten sowie der Rechte und Freiheiten anderer und der allgemeinen öffentlichen Sicherheit, zur Verhinderung von Gewalttaten und zur Vermeidung jeglicher negativer Situationen, wurde gemäß Artikel 11 Absatz (c) des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 sowie Artikel 32/A des Gesetzes über militärische Sperrgebiete und Sicherheitszonen Nr. 2565 durch das Gouverneursamt Şırnak für die Gebiete Dilekyolu, Tuzluca, Ayrancı, Çığlıca und İncebeldağları, die sich innerhalb der Grenzen des Bezirks Beytüşşebap der Provinz Şırnak befinden und deren Koordinaten im Anhang aufgeführt sind, für den Zeitraum vom 4. August 2025 (einschließlich) bis zum 12. August 2025 (einschließlich) für 9 Tage eine 'vorübergehende spezielle Sicherheitszone' ausgerufen, um Bürger, die beabsichtigen, diese Gebiete aufzusuchen, vor illegalen Elementen in den genannten Gebieten und den gegen diese zu ergreifenden Maßnahmen zu schützen."

Es wurde daran erinnert, dass Bürger diese Gebiete in den genannten Zeiträumen nur mit einer Genehmigung betreten dürfen. Sollten die Gebiete ohne Genehmigung betreten werden, würden Sanktionen verhängt. In der Erklärung des Gouverneursamtes wurde zudem folgende Warnung ausgesprochen:

"Es wird der Öffentlichkeit respektvoll mitgeteilt, dass unsere Bürger die erklärten Gebiete in diesem Zeitraum nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörden gemäß dem Gesetz über militärische Sperrgebiete und Sicherheitszonen Nr. 2565 betreten dürfen; andernfalls werden gemäß Artikel 66 des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 strafrechtliche Maßnahmen eingeleitet."