Neue Ära für B-Führerscheine: Strafen werden verschärft
Die Große Nationalversammlung der Türkei (TBMM), die am Mittwoch ihre Arbeit wieder aufnimmt, wird sich als ersten Tagesordnungspunkt mit dem 11. Justizpaket befassen. Während die Vorbereitungen für die dem Justizausschuss der TBMM vorzulegende Regelung in die letzte Phase gehen, erklärte Justizminister Yılmaz Tunç, dass die geplanten Änderungen auch für Führerscheininhaber wichtige Konsequenzen haben werden.
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Die Große Nationalversammlung der Türkei (TBMM), die am 21. Juli 2025 in die Sommerpause ging, beginnt am Mittwoch ihr neues Legislativjahr. Das 11. Justizpaket, das während der Pause in der Öffentlichkeit intensiv diskutiert wurde, wird eines der ersten Themen sein, das nach der Wiedereröffnung des Parlaments behandelt wird. Justizminister Yılmaz Tunç machte detaillierte Angaben zu dem Paket.
BESTIMMUNGEN, DIE FAHRER BETREFFEN
In dem Paket, das Regelungen zu Cyberkriminalität und Straftaten von Minderjährigen enthält, fallen insbesondere die Bestimmungen zu Verkehrsverstößen auf. Justizminister Yılmaz Tunç kündigte an, dass Handlungen wie das „Abdrängen“ im Straßenverkehr oder „Angriffe auf Fahrer und Fahrzeuge“ unter eine neue Straftatenkategorie fallen werden. In diesem Rahmen werden die Führerscheine der betroffenen Fahrer für stufenweise ansteigende Zeiträume entzogen.
NEUE SANKTIONEN FÜR B-FÜHRERSCHEINE
Auch für Inhaber von B-Führerscheinen, die Pkw und leichte Nutzfahrzeuge umfassen, stehen neue Sanktionen auf der Tagesordnung. Bei dreimaligem Fahren unter Alkoholeinfluss oder der Verweigerung eines Tests innerhalb von fünf Jahren wird der Führerschein für exponentiell ansteigende Zeiträume entzogen. Es ist geplant, die derzeit geltenden Fristen um die Hälfte zu verlängern.
SANKTIONEN BEI KENNZEICHENÄNDERUNGEN
Die Geldstrafen für Fahrer, die Änderungen an ihrem Kennzeichen vornehmen, die das Ablesen verhindern oder eine falsche Lesart verursachen, werden erhöht. Zudem kann gegen diese Personen ein vorübergehender Führerscheinentzug verhängt werden. Bei der Verwendung eines Kennzeichens, das zu einem anderen Fahrzeug gehört, wird der Führerschein entzogen und das betroffene Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen.