Preise stehen fest: Ausschreibungsverfahren für neue Taxilizenzen in Istanbul beginnt
Die Stadtverwaltung Istanbul schreibt 150 neue Taxilizenzen aus, um den Transportbedarf in der Stadt zu decken. Die Teilnahmebedingungen und Details zum Verfahren wurden bekannt gegeben.
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Um den öffentlichen Nahverkehr in Istanbul effizienter zu gestalten, wird die Stadtverwaltung 150 neue Taxilizenzen für eine Laufzeit von 29 Jahren zur Verpachtung ausschreiben. Dieser Schritt zielt darauf ab, das Taxiangebot in der Stadt zu erweitern.
Interessenten, die an der Ausschreibung teilnehmen möchten, müssen eine vorläufige Kaution in Höhe von 135.036 Lira hinterlegen. Der Schätzwert für die Lizenzen wurde auf 4.501.200 Lira zuzüglich Mehrwertsteuer festgelegt. Der Marktwert bestehender Taxilizenzen liegt derzeit bei etwa 7,5 Millionen Lira.
Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 1. September 2025 um 12:00 Uhr. Die Ausschreibung findet am 2. September 2025 um 11:00 Uhr im Dr. Mimar Kadir Topbaş Show- und Kunstzentrum statt.
Teilnehmer können jeweils maximal eine Taxilizenz für einen Zeitraum von 29 Jahren pachten. Bewerber müssen die im Ministerratsbeschluss Nr. 10553 festgelegten Bedingungen erfüllen und nachweisen, dass sie den Beruf des Taxifahrers als Haupterwerbsquelle ausüben. Zudem ist es Voraussetzung, dass sie nicht bereits Inhaber einer anderen Lizenz für öffentliche Verkehrsmittel sind.
Bewerber müssen ein über e-Devlet bezogenes Personenstandsregister mit QR-Code, einen Nachweis über den Besitz eines Führerscheins der Klasse B oder höher, eine Wohnsitzbescheinigung mit QR-Code als Nachweis für den Wohnsitz in Istanbul sowie ein nicht älter als 6 Monate altes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, das von offiziellen Stellen ausgestellt wurde. Zudem müssen die Teilnehmer das 22. Lebensjahr vollendet haben und dürfen das 69. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Zu den zwingenden Voraussetzungen gehört zudem, dass im polizeilichen Führungszeugnis keine Verurteilungen wegen der im türkischen Strafgesetzbuch Nr. 5237 genannten Straftaten vorliegen dürfen.