Mundspülung benutzt: Führerschein wegen positivem Alkoholtest entzogen

Der Anwalt Onur Mirici, der auf der Rückreise von Mersin nach Adana eine Mundspülung verwendete, wurde bei einer Verkehrskontrolle mit 1,12 Promille Alkohol gemessen. Nachdem ein Krankenhaus-Test einen deutlich niedrigeren Wert ergab, hob das Gericht die Strafe auf.

İHA

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Der Anwalt Onur Mirici (37), der mit seiner Familie von Mersin in Richtung Adana unterwegs war, benutzte aufgrund von Zahnfleischbeschwerden im Auto eine Mundspülung. Kurz darauf geriet er in eine Verkehrskontrolle. Als Mirici in das Alkoholmessgerät pustete, erlebte er einen Schock: Das Gerät zeigte einen Wert von 1,12 Promille an.

Obwohl er angab, keinen Alkohol konsumiert zu haben, wurde sein Führerschein für 6 Monate eingezogen und ein Bußgeld in Höhe von 9.267 Lira verhängt. Daraufhin gab Mirici auf der Polizeiwache eine Aussage zu Protokoll und begab sich zur Überprüfung der Richtigkeit in das Mersin Toros Staatskrankenhaus, um einen Alkoholtest durchführen zu lassen. Da der im Krankenhaus durchgeführte Test einen Alkoholwert von 0,10 Promille ergab, legte Mirici über seine Ehefrau, die Anwältin Nalan, beim 3. Friedensstrafgericht von Mersin Beschwerde ein. Das Gericht hob die gegen den Fahrer verhängte Strafe auf.

Mirici schilderte den Prozess wie folgt:

"Ich geriet in eine Polizeikontrolle und pustete in das Alkoholmessgerät. Ich wurde mit 1,12 Promille Alkohol gemessen. Mein Führerschein wurde eingezogen und ein Bußgeld verhängt. Da ich keinen Alkohol getrunken hatte, ging ich los und ließ einen Bluttest machen. Das Testergebnis lag bei 0,10 Promille. Ich hatte unterwegs eine Mundspülung benutzt. Diese enthielt offenbar Alkohol. Darauf hatte ich überhaupt nicht geachtet."

Mirici betonte, dass das Urteil Präzedenzcharakter haben könnte, und fügte hinzu:

"Ich bin gegen das Fahren unter Alkoholeinfluss. Bürger sollten auf keinen Fall alkoholisiert Auto fahren. Wenn sie jedoch trotz fehlenden Alkoholkonsums mit einem solchen Ergebnis konfrontiert werden, sollten sie unbedingt einen Bluttest machen lassen und Einspruch gegen die Strafe einlegen."