Wachleute dürfen Personenkontrollen durchführen, Ära der Patrouillen mit Trillerpfeifen beginnt

Der Aufgabenbereich der Wachleute wurde erweitert. Neben der Befugnis zur „Überprüfung“ wurden die Arbeitszeiten flexibilisiert und die Möglichkeit geschaffen, in Ausnahmesituationen auch tagsüber eingesetzt zu werden.

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Die Grundsätze zu den Aufgaben und Befugnissen der Markt- und Nachbarschaftswachleute wurden neu geregelt. Mit der im Amtsblatt veröffentlichten Änderung wurden bemerkenswerte Aktualisierungen am Aufgabenbereich und den Arbeitsbedingungen der Wachleute vorgenommen.

WACHLEUTEN WIRD „ÜBERPRÜFUNGSBEFUGNIS“ EINGERÄUMT

Dem Bericht von NTV zufolge wurde den Wachleuten mit der Änderung der Verordnung unter bestimmten Bedingungen die Befugnis eingeräumt, Personen zu kontrollieren. Die Grenzen dieser Befugnis wurden in der Regelung wie folgt definiert:

„Besteht ein hinreichender Verdacht, dass die angehaltene Person oder ihr Fahrzeug Waffen oder Gegenstände mit sich führt, die das eigene Leben oder das Leben anderer gefährden könnten, so können die Wachleute zur Abwendung einer Gefahr für sich oder andere eine manuelle äußere Kontrolle durch Abtasten der Person vornehmen. Bei Fahrzeugen können sie die Bereiche kontrollieren, die bei Betrachtung von außen einsehbar sind. Zu diesem Zweck dürfen keine Durchsuchungen von Personen oder Fahrzeugen durchgeführt werden.“

FLEXIBILISIERUNG DER ARBEITSZEITEN

Während die Arbeitszeiten der Wachleute grundsätzlich weiterhin den Zeitraum zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang umfassen, wurde die Möglichkeit geschaffen, bei Bedarf von diesem Zeitrahmen abzuweichen.

In der Verordnung wurde dies wie folgt formuliert:

„Markt- und Nachbarschaftswachleute können bei Ausnahmezuständen, Terror, gesellschaftlichen Ereignissen, Naturkatastrophen, Epidemien, saisonalen Bedingungen und ähnlichen Situationen, in denen Sicherheits- oder öffentliche Ordnungsgründe sowie zwingende dienstliche Erfordernisse vorliegen, mit Genehmigung des Ministers außerhalb des im zweiten Absatz genannten Zeitraums eingesetzt werden.“

PATROUILLENVERFAHREN NEU DEFINIERT

Die neue Regelung enthält auch Details dazu, wie sich Wachleute während ihres Dienstes zu verhalten haben. Demnach sind bei Patrouillen bestimmte Regeln einzuhalten.

Die Definition in der Verordnung lautet wie folgt:

„Während des Dienstes erfolgt das Gehen in langsamen Schritten; an Kurven und Straßenecken wird angehalten, um die Umgebung zu beobachten und zu prüfen. Bei den Rundgängen werden plötzliche Wendungen vollzogen, um zu kontrollieren, ob man beobachtet oder verfolgt wird. Von Zeit zu Zeit wird zur Prävention von Straftaten ein einzelner Pfiff mit der Trillerpfeife abgegeben.“

Die Regel, dass Wachleute ihren Dienst zu zweit verrichten und der Dienstältere auf der rechten Seite geht, wurde beibehalten.

MINISTERIUM WIRD BEI BEDARF ZUWEISUNGEN VORNEHMEN

Im Rahmen der Regelung wurde die Möglichkeit offengehalten, dass das Innenministerium den Wachleuten bei Bedarf Aufgaben zuweist.

Innenminister Mustafa Çiftçi hatte in seiner Erklärung vom 29. März 2026 bereits Folgendes geäußert:

„Wir planen eine Regelung, die es ermöglicht, dass die im ganzen Land tätigen Wachleute nicht nur nachts, sondern unter der Anordnung und Leitung der Gouvernements auch in Bereichen eingesetzt werden können, in denen Bedarf besteht. Unsere Markt- und Nachbarschaftswachleute werden in der Lage sein, an Punkten, die durch lokale Initiativen in den Provinzen festgelegt werden, Wachdienst zu leisten.“