Abrissbeschluss war ergangen: Stellungnahme der Stadtverwaltung Marmaris zu Sinpaş
Trotz der gegen das Bauprojekt für das Sinpaş Kızılbük GYO-Teileigentum und Hotel ergangenen Versiegelungs- und Abrissbeschlüsse haben das Gouvernement Muğla sowie die Provinzdirektion für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel die Stadtverwaltung Marmaris angewiesen, den Abriss durchzuführen. Nach dieser Entscheidung gab die Stadtverwaltung Marmaris eine Stellungnahme ab.
12punto
Für das Hotel- und Teileigentumsbauprojekt im Stadtteil İçmeler, Gebiet Kızılkum in Marmaris, das trotz aller Einwände seit zwei Monaten nicht gestoppt wurde, wurde vom Gouvernement Muğla sowie der Provinzdirektion für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel ein Abrissbeschluss erlassen.
Die Entscheidung wurde der Stadtverwaltung Marmaris übermittelt. Von der Stadtverwaltung Marmaris folgte eine schriftliche Stellungnahme.
In der Erklärung, in der daran erinnert wurde, dass aufgrund der unlizenzierten und illegalen Strukturen des Baus im Gebiet Kızılkum, Stadtteil İçmeler, eine Geldstrafe in Höhe von 104 Millionen 757 Tausend Lira verhängt, ein Abrissbeschluss gefasst und Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen die Verantwortlichen erstattet wurde, heißt es:
'ES LIEGT NOCH KEIN RECHTSKRÄFTIGER ABRISSBESCHLUSS VOR'
"Mit der Entscheidung des 3. Verwaltungsgerichts von Muğla wurden die 17 für die 1. und 2. Phase ausgestellten Hauptbaugenehmigungen annulliert. Auf Initiative der Stadtverwaltung Marmaris wurden die 16 für die 1. und 2. Phase ausgestellten Änderungsbaugenehmigungen sowie die 25 für die 3. Phase ausgestellten Hauptbaugenehmigungen von Amts wegen annulliert. Darüber hinaus wurde die für die 1. Phase ausgestellte Nutzungsgenehmigung ohne gerichtliche Entscheidung von unserer Stadtverwaltung von Amts wegen annulliert."
Es liegt noch kein rechtskräftiger Abrissbeschluss vor. Um in Zukunft irreparable Schäden zu vermeiden, ist es von großer Bedeutung, im Einklang mit der endgültigen gerichtlichen Entscheidung zu handeln. Die Stadtverwaltung verfolgt den Abrissprozess sorgfältig; die Ausschreibungsverfahren für einen möglichen Abriss wurden eingeleitet. Unsere Stadtverwaltung geht bei diesen Bauaktivitäten, die das Gewissen der Öffentlichkeit tief berühren, äußerst sensibel vor. Verwaltungsrechtliche Sanktionen und Verfahren werden gewissenhaft durchgeführt."