DMM nimmt Stellung zu Behauptungen über Kürzungen bei DOA-Rückerstattungen
Das DMM hat eine Erklärung zu den Behauptungen abgegeben, dass der Rückerstattungsbetrag beim DOA-System gesenkt wurde. Es wurde mitgeteilt, dass die 50-Kuruş-Regelung nur für Sammelrückgaben gilt.
12punto
Das Zentrum zur Bekämpfung von Desinformation (DMM) hat erklärt, dass die Behauptungen, wonach die an die Bürger ausgezahlten Rückerstattungsbeträge im System für pfandpflichtige Verpackungen (DOA) gekürzt wurden, nicht der Wahrheit entsprechen.
In der Erklärung, die über den Social-Media-Account des DMM veröffentlicht wurde, heißt es, dass im Rahmen des DOA-Systems, das seit dem 1. Juli landesweit ausgeweitet wurde, der Anreizbetrag von 1 TL pro Verpackung bei Rückgaben an DOA-Automaten unverändert bleibt. In der Mitteilung wurde betont, dass dieser Betrag seit dem Tag der ersten Ankündigung des Systems ohne Unterbrechung beibehalten wurde.
Das Zentrum teilte mit, dass für Nutzer, die große Mengen zurückgeben möchten, ohne an das tägliche Automatenlimit von 200 Verpackungen pro Person gebunden zu sein, Zähl- und Verifizierungszentren als Alternative zur Verfügung stehen.
In der Erklärung wurde hervorgehoben, dass der Anreizbetrag pro Verpackung nur in diesen Zentren bei großvolumigen Sammelrückgaben 50 Kuruş beträgt. Demnach gibt es bei Standardrückgaben über DOA-Automaten keinerlei Änderungen an dem Betrag von 1 TL.
Das DMM erklärte, dass das DOA-System darauf abzielt, die Recyclingkultur zu verbreiten und Getränkeverpackungen nicht als Abfall, sondern als wertvollen Rohstoff zu betrachten, der wieder in die Wirtschaft zurückgeführt werden kann. Die Bürger wurden dazu aufgerufen, unbegründeten Behauptungen zu diesem Thema keinen Glauben zu schenken und nur die Erklärungen der zuständigen offiziellen Stellen zu berücksichtigen.