EU-Regelung zur Reduzierung von Verpackungsabfällen

In der Europäischen Union (EU) wurde eine gesetzliche Regelung zur Reduzierung von Verpackungsabfällen, insbesondere aus Kunststoff, vom Europäischen Parlament (EP) angenommen.

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Die Abgeordneten des EP verabschiedeten den Bericht, der das Mandat des Parlaments für die Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten bildet. 426 Abgeordnete stimmten dafür, 125 dagegen. 74 Abgeordnete enthielten sich der Stimme.

Mit der geplanten Verordnung strebt das EP an, Verpackungen zu reduzieren, bestimmte Arten einzuschränken und die Verwendung von „Ewigkeitschemikalien“ zu verbieten.

Die Verordnung sieht vor, allgemeine Verpackungen bis 2030 um 5 Prozent, bis 2035 um 10 Prozent und bis 2040 um 15 Prozent zu reduzieren. Für Kunststoffverpackungen wurden Ziele von 10 Prozent bis 2030, 15 Prozent bis 2035 und 20 Prozent bis 2040 festgelegt.

VERBOT GEFORDERT

Zudem wird ein Verbot für den Verkauf von sehr leichten Plastiktüten unter 15 Mikron gefordert. Es wird vorgeschlagen, die Verwendung von Einwegverpackungen für Seifen und Shampoos in Hotels sowie von Kunststofffolien zum Einwickeln von Koffern an Flughäfen drastisch einzuschränken.

Für Lebensmittelverpackungen wird ein Verbot der Verwendung von sogenannten „PFAS“, den in der Natur nicht abbaubaren „Ewigkeitschemikalien“, sowie von Bisphenol A gefordert.

Ziel ist es, dass Anbieter von Getränken und verpackten Lebensmitteln im Gastgewerbe, wie Hotels, Restaurants und Cafés, den Verbrauchern die Möglichkeit bieten, eigene Behälter mitzubringen.

Damit der Verordnungsvorschlag in Kraft treten kann, müssen das EP und der Rat der EU, der die EU-Mitgliedstaaten vertritt, eine Einigung erzielen.