Gouverneursamt gibt bekannt: In dieser Stadt ist das Betreten von Wäldern bis zum 30. Oktober verboten

Um Waldbrände zu verhindern, wurde in Samsun das Betreten von Wäldern bis zum 30. Oktober untersagt. Dieses Verbot umfasst alle Waldgebiete mit Ausnahme von registrierten Picknickplätzen und Nationalparks.

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Das Gouverneursamt von Samsun hat neue Maßnahmen zur Verhinderung von Waldbränden bekannt gegeben. Die auf Grundlage des Forstgesetzes Nr. 6831 und des Provinzverwaltungsgesetzes Nr. 5442 getroffenen Entscheidungen wurden der Öffentlichkeit mitgeteilt. In diesem Rahmen wurden Aktivitäten wie das Anhalten, Picknicken sowie das Entzünden von Grills oder Samowaren in der Umgebung von Wäldern und auf Wegen, die durch Wälder führen, untersagt. Zudem wurde die Nutzung von Kraftfahrzeugen in Waldgebieten eingeschränkt.

Auch das Verbrennen von Stoppelfeldern und Gartenabfällen in und um Walddörfer gehört zu den Verboten. Industrieanlagen und Unternehmen, die Energieübertragungsleitungen betreiben, wurden verpflichtet, Maßnahmen gegen Brandrisiken zu ergreifen.

Die Gemeinden wurden dazu verpflichtet, an Müllsammelplätzen am Waldrand Schutzstreifen einzurichten und Baumaschinen bereitzuhalten.

Um eine effektive Umsetzung dieser Entscheidungen zu gewährleisten, werden unter der Koordination der Bezirksverwaltungen und der Forstbetriebsdirektionen Kontrollteams bestehend aus allgemeinen Sicherheitskräften und Forstschutzorganen im Einsatz sein.

Gegen Personen, die sich nicht an die Verbote halten, werden im Rahmen des Forstgesetzes Nr. 6831, des türkischen Strafgesetzbuches und des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten gerichtliche und verwaltungsrechtliche Schritte eingeleitet. Die Verbote gelten vom 19. Juni bis zum 30. Oktober 2025.