Im Amtsblatt veröffentlicht: Ministerium nimmt sich der Gehwege an! Wie breit werden die Gehwege sein?

Das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel hat die Regeln für die Projektierung und den Bau von Fußgängerzonen, Straßen, Gehwegen sowie Gehwegen in Volksparks, Parks und Erholungsgebieten festgelegt.

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Nach Angaben des Ministeriums hat das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel seine gesetzgeberischen Arbeiten zur Verbesserung der Designqualität von Fußwegen, Gehwegen und Spazierwegen abgeschlossen.

Die in diesem Rahmen erstellte "Verordnung über die Designregeln für Fußwege und Gehwege" wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Mit der Verordnung, die darauf abzielt, eine sichere und komfortable Fußgängerbewegung im zunehmenden Stadtverkehr zu gewährleisten und einen aktiven Lebensstil zur Vorbeugung von gesundheitlichen Problemen durch Fettleibigkeit zu fördern, wurden die Regeln für die Projektierung und den Bau von Außenbereichen, in denen sich Fußgänger bewegen, sowie von Gehwegen in Volksparks, Parks und Erholungsgebieten festgelegt.

Dank der Regelung werden die Projekte vor der Errichtung von Gehwegen und Fußwegen von der Verwaltung erstellt, wodurch fehlerhafte Anwendungen verhindert und die Ausführungsqualität erhöht werden sollen.

Mit der Umsetzung der Regeln werden Fußgängerbereiche zugänglicher, und durch die Beseitigung von Hindernissen auf Gehwegen und Fußwegen wird ein sicheres und unterbrechungsfreies Gehen für Fußgänger gewährleistet.

STROMKABEL WERDEN NICHT OFFEN AUF DEM GEHWEG LIEGEN GELASSEN

Auf den Gehwegen darf es bis zu einer Höhe von mindestens 2 Metern und 20 Zentimetern keinerlei Hindernisse geben. Unter dieser Höhe liegende Fußgängerüberwege und Bereiche unter Treppen werden mit geeigneten Methoden abgedeckt.

Löcher und Hindernisse, die eine Gefahr für Menschen darstellen, werden auf Fußwegen nicht zugelassen; für Bereiche mit Absturzgefahr werden Maßnahmen wie Geländer ergriffen, und Stromkabel werden nicht offen auf dem Gehweg liegen gelassen. Bei der Beleuchtung von Fußwegen und Gehwegen sind die in der Verordnung festgelegten Regeln einzuhalten.

Im Rahmen der Verordnung werden bei Bauarbeiten am Gehwegrand Maßnahmen ergriffen, die Fußgänger nicht gefährden. Bei Bauarbeiten, die näher als 1,5 Meter am Gehweg liegen und eine Höhe von 2,5 Metern überschreiten, wird ein geschützter Durchgang über dem Gehweg errichtet.

Um zu verhindern, dass Fahrzeuge auf Fußgängerbereichen parken – eines der größten Probleme für Fußgänger –, werden von der zuständigen Behörde Schutzbarrieren angebracht.

DIE HÖHE DER GEHWEGE DARF 15 ZENTIMETER NICHT ÜBERSCHREITEN

Gemäß der Verordnung, in der die physikalischen Eigenschaften der Gehwege festgelegt sind, darf die Höhe der Gehwege an keiner Stelle 15 Zentimeter überschreiten.

Die Gehwegbreiten werden unter Berücksichtigung des Nutzungszwecks des Gebiets und der Straßenbreite im Bebauungsplan festgelegt.

Gehwege werden in drei separate Abschnitte unterteilt: der "Fußgängersicherheitsstreifen", der die Fahrbahn vom Fußgängerbereich trennt, der "Netto-Gehbereich", der einen unterbrechungsfreien und sicheren Transport ohne vertikale oder horizontale Hindernisse ermöglicht, und der "Eigentumseinflussstreifen", der die Verbindung der Grundstücke mit den Gehwegen herstellt.

Im Fußgängersicherheitsstreifen können Bepflanzungen vorgenommen werden; städtische Ausstattungselemente wie Mülleimer, Strommasten, Schilder und Tafeln werden in diesem Streifen platziert.

Selbst in der engsten Straße darf die Breite des Netto-Gehbereichs nicht weniger als 1,5 Meter betragen, und die gesamte Gehwegbreite wird auf mindestens 2 Meter und 25 Zentimeter festgelegt.

Nebenwege in Volksparks, Parks und Erholungsgebieten dürfen nicht schmaler als 1 Meter und 20 Zentimeter gebaut werden.

AUCH AN MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN WURDE BEI DER REGELUNG GEDACHT

In Fußgängerbereichen werden Gehwegrampen zur Erleichterung des Zugangs für Menschen mit Behinderungen sowie taktile Bodenleitsysteme verbreitet und unterstützende Signalgeräte eingesetzt.

Auf Gehwegen und Fußwegen werden rutschfeste Bodenbeläge verwendet. Deren Wartung und Instandsetzung erfolgt durch die Kommunen.

Um Abgas- und Lärmbelastungen in Städten zu reduzieren, werden entlang der Gehwege und Fußwege grüne Fußgängerkorridore mit durchgehenden Bäumen angelegt, die sowohl als Barriere als auch als Kohlenstoffsenke dienen und durch mikroklimatische Effekte den durch Gebäude und Fahrzeugverkehr verursachten Temperaturanstieg ausgleichen; durch diese grünen Achsen wird die Landschaftsgestaltung der Städte verbessert.

MASSNAHMEN ZUR ERLEICHTERUNG DER REGENWASSERENTWÄSSERUNG

Gegen das Risiko von Überschwemmungen und Hochwasser werden Maßnahmen zur Erleichterung der Regenwasserentwässerung angewendet.

Zu den Neuerungen der Verordnung gehört auch die Anlage von Regengärten im Sicherheitsstreifen der Gehwege, um sicherzustellen, dass Regenwasser in den Boden versickern kann.

Die Verordnung tritt ab dem 1. Juli 2024 für neu zu bauende oder zu erneuernde Gehwege und Fußwege in Gebieten mit Bebauungsplan in Kraft.