Rechtsanwalt Onur Cingil verkündet: Validebağ bleibt ein 'Hain'

In der jahrelangen Debatte um die Bebauung des Validebağ-Hains gibt es eine neue Entwicklung. Rechtsanwalt Onur Cingil gab bekannt, dass das Gericht die Entscheidung des Ministeriums für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel für rechtswidrig erklärt hat.

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Die Debatten um den Validebağ-Hain halten an. Umweltschützer hatten den Rechtsweg beschritten, nachdem das Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel den Schutzstatus eines bestimmten Teils des Hains herabgestuft hatte. Das 3. Verwaltungsgericht von Istanbul entschied, dass die Entscheidung des Ministeriums weder im öffentlichen Interesse liege noch rechtmäßig sei.

Die Entscheidung des Gerichts wurde von Onur Cingil, dem Anwalt der Validebağ-Freiwilligen, bekannt gegeben. In einem Beitrag auf seinem Social-Media-Konto schrieb Cingil:

„Ich freue mich sehr, der Öffentlichkeit mitteilen zu können, dass die Klage, die wir gegen die Entscheidung des Ministeriums für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel eingereicht haben, zu unseren Gunsten entschieden wurde. Die Entscheidung des Ministeriums, die die 'Integrität' des Naturschutzgebiets 1. Grades zerstörte und den Schutzstatus eines Teils des Hains mit einem 'erfundenen Begriff' herabstufte, wurde aufgehoben. Damit wurde ein weiterer Angriff auf den Hain abgewehrt und die 'Integrität' des gesamten 360-Dönüm-Areals als Naturschutzgebiet 1. Grades bewahrt. Validebağ ist ein Hain; er ist 'WIEDER' ein Hain geblieben.“