Verfassungsgericht hebt UVP-Entscheidung für Cerattepe auf

Das Verfassungsgericht hat die für die geplanten Bergbauaktivitäten in Cerattepe erteilte positive UVP-Entscheidung aufgehoben und das zuständige Lokalgericht aufgefordert, das Urteil unverzüglich umzusetzen.

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Während der Umwelt- und Rechtskampf gegen die Bergbauaktivitäten in der Region Cerattepe auf dem Kafkasör-Plateau in Artvin andauert, hat das Verfassungsgericht (AYM) eine bemerkenswerte Entscheidung getroffen.

Das höchste Gericht hob den positiven Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für Cerattepe auf und stellte gemäß Artikel 20 der Verfassung eine Verletzung der Grundrechte fest.

Die Entscheidung wurde im Amtsblatt vom 20. Mai 2024 veröffentlicht.

'RECHT AUF ACHTUNG DES PRIVATLEBENS VERLETZT'

Das Verfassungsgericht wies auf das Recht der Einwohner von Artvin auf ein Leben in einer gesunden Umwelt hin und entschied, dass das Recht auf Achtung des Privatlebens verletzt wurde.

Das Gericht ebnete den Weg für ein neues Verfahren und leitete die Entscheidung an das Verwaltungsgericht Rize weiter.

WAS WAR GESCHEHEN?

Die Bergbauaktivitäten in Cerattepe begannen 1986 mit dem kanadischen Unternehmen Cominco. In der Folge waren Inmet Mining und die Cengiz Holding nacheinander in der Region tätig.

Im Jahr 2013 wurde der Prozess infolge eines Antrags der Einwohner von Artvin auf einstweilige Verfügung ausgesetzt.

Im Jahr 2014 entschied das Lokalgericht, dass in der Region kein Bergbau betrieben werden dürfe.

Dieses Urteil wurde vom Staatsrat (Danıştay) bestätigt.

Das Unternehmen erwirkte jedoch einen zweiten UVP-Bericht und nahm die Arbeiten erneut auf.