Zutritt zu 3 Stränden verboten! Strafe beträgt 387.000 TL!
Der Zutritt zu Stränden wie İztuzu, Patara und Çıralı, an denen vom Aussterben bedrohte Meeresschildkröten an den Mittelmeerküsten nisten, ist von 20.00 Uhr bis 08.00 Uhr morgens untersagt.
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Die Nistzeit der auf der Roten Liste der Weltnaturschutzunion (IUCN) als gefährdet eingestuften Meeresschildkrötenarten Caretta caretta und Chelonia mydas an den Mittelmeerküsten hat begonnen.
In der Türkei gibt es 20 Niststrände für Meeresschildkröten, davon 9 in Antalya sowie weitere in den Provinzen Muğla, Mersin, Adana und Hatay.
In der Verantwortung der Generaldirektion für Naturschutz und Nationalparks (DKMP) sowie der Generaldirektion für den Schutz von Naturwerten stehend, ist der Zutritt zu all diesen Stränden während der Nist- und Schlüpfzeit zwischen Mai und September nachts untersagt. Darüber hinaus sind Aktivitäten wie das Befahren der Strände mit Fahrzeugen, das Aufstellen von Zelten, Campen sowie das Entzünden von Feuer oder Grillen vollständig verboten.
Wer gegen diese Verbote verstößt, muss mit Bußgeldern rechnen. Die Höhe dieser Strafe wurde für das Jahr 2024 auf 387.141 TL festgelegt.