Gebühren für die Errichtung, Produktion und Änderung von Anlagen für alkoholische Getränke bekannt gegeben: Hier sind alle Zahlen
Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft hat die Gebühren für die Errichtung, Produktion und Projektänderungsgenehmigungen für alkoholische Getränke für das Jahr 2025 bekannt gegeben.
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Das Kommuniqué des Ministeriums zur Anwendung von Artikel 21 der Verordnung über die technischen Bedingungen, die Errichtung, den Betrieb und die Überwachung von Anlagen für Alkohol und alkoholische Getränke wurde in der 2. Sonderausgabe des Amtsblatts veröffentlicht.
Dem Kommuniqué zufolge wurde die Pauschalgebühr für die Genehmigung zur Errichtung einer Anlage auf mindestens 102.154 Lira für Bier, auf mindestens 27.231 Lira bei einer Kapazität von 20.000 Litern/Jahr oder weniger und mindestens 68.094 Lira bei einer Kapazität von mehr als 20.000 Litern/Jahr für Wein und aromatisierte Weine sowie auf mindestens 340.500 Lira für Getränke auf Basis von aromatisiertem Wein und aromatisierte Weincocktails festgelegt.
Die Gebühr für die Errichtungsgenehmigung wird auf Basis der Projektkapazität pro 1000 Liter wie folgt berechnet: 102,07 Lira für Bier, 170,15 Lira für Wein und aromatisierte Weine, 547,94 Lira für Getränke auf Basis von aromatisiertem Wein und aromatisierte Weincocktails sowie 1157,58 Lira für destillierte alkoholische Getränke. Ein Viertel der bei der Antragstellung berechneten Gebühr wird bei der Erteilung der Errichtungsgenehmigung fällig, der Restbetrag wird eingezogen.
Andererseits beträgt die Pauschalgebühr für die Produktionsgenehmigung mindestens 102.154 Lira für Bier, mindestens 27.231 Lira bei einer Kapazität von 20.000 Litern/Jahr oder weniger und mindestens 68.094 Lira bei einer Kapazität von mehr als 20.000 Litern/Jahr für Wein und aromatisierte Weine sowie mindestens 340.500 Lira für Getränke auf Basis von aromatisiertem Wein und aromatisierte Weincocktails. Die Produktionsgenehmigungsgebühr wird in Höhe der Errichtungsgenehmigungsgebühr des jeweiligen Projekts berechnet.
Die Gebühr für die Genehmigung von Projektänderungen wird bei der Hinzufügung einer Unterkategorie innerhalb derselben Kategorie zum bestehenden Produktionsumfang sowie bei Kapazitätserweiterungen auf Basis von 1000 Litern jährlich berechnet. Sie entspricht dem Doppelten der Errichtungsgenehmigungsgebühr, ausgenommen aromatisierte Biere, halb-schäumende Weine und Obstweine, und wird vor der Erteilung der Genehmigung eingezogen.
Für Brauereien wird eine Gebühr für die Projektänderungsgenehmigung von mindestens 204.310 Lira für die Produktion von aromatisiertem Bier erhoben; für Weinkellereien fallen für die Produktion von halb-schäumendem Wein und Obstwein jeweils mindestens 340.500 Lira als Pauschalbetrag sowie zusätzlich 547,94 Lira pro 1000 Liter Projektkapazität an.
DIENSTLEISTUNGSGEBÜHREN FÜR DEN INNEN- UND AUSSENHANDEL MIT ALKOHOL UND ALKOHOLISCHEN GETRÄNKEN
Des Weiteren wurde das "Kommuniqué zur Anwendung der Artikel 14 und des vorläufigen Artikels 5 der Verordnung über die Verfahren und Grundsätze für den Innen- und Außenhandel mit Alkohol und alkoholischen Getränken" im Amtsblatt veröffentlicht.
Mit diesem Kommuniqué wurden die Dienstleistungsgebühren für den Innen- und Außenhandel mit Alkohol und alkoholischen Getränken für das Jahr 2025 festgelegt. Demnach beträgt die Dienstleistungsgebühr pro 1000 Liter: 101,21 Lira für Bier, 168,62 Lira für Wein, Schaumwein und aromatisierte Weine, 607,21 Lira für aromatisiertes Bier, halb-schäumenden Wein, Obstwein, Getränke auf Basis von aromatisiertem Wein und aromatisierte Weincocktails sowie 1084,29 Lira für destillierte alkoholische Getränke.
Die Pauschalgebühr für die Vertriebsberechtigung wurde wie folgt festgelegt: mindestens 204.302 Lira für Bier, mindestens 408.601 Lira für aromatisiertes Bier, mindestens 54.487 Lira bei einem Geschäftsvolumen von 20.000 Litern oder weniger und mindestens 136.193 Lira bei einem Geschäftsvolumen von mehr als 20.000 Litern für Wein, Schaumwein und aromatisierte Weine, mindestens 340.509 Lira für halb-schäumenden Wein, Obstwein, Getränke auf Basis von aromatisiertem Wein und aromatisierte Weincocktails sowie mindestens 489.305 Lira pro Kategorie für destillierte alkoholische Getränke.
Die Gebühr für die Vertriebsberechtigung auf Basis des Geschäftsvolumens beträgt pro 1000 Liter: 204,23 Lira für Bier, 340,39 Lira für aromatisiertes Bier, 340,39 Lira für Wein, Schaumwein und aromatisierte Weine, 1095,88 Lira für halb-schäumenden Wein, Obstwein, Getränke auf Basis von aromatisiertem Wein und aromatisierte Weincocktails sowie 1957,21 Lira pro Kategorie für destillierte alkoholische Getränke.
Die Gebühr für die Erneuerung der Vertriebsberechtigung wurde auf jeweils 37.430 Lira pro Kategorie und Unterkategorie festgesetzt.
PRODUKTION VON ETHYLALKOHOL UND METHANOL
Das "Kommuniqué des Ministeriums zur Anwendung der Artikel 25 und 26 der Verordnung über die Verfahren und Grundsätze für die Produktion sowie den Innen- und Außenhandel von Ethylalkohol und Methanol" wurde ebenfalls im Amtsblatt veröffentlicht.
Gemäß dem Kommuniqué, in dem die Gebühren für Dokumente zur Produktion sowie zum Innen- und Außenhandel von Ethylalkohol und Methanol festgelegt wurden, beträgt die Gebühr für die Eignungsbescheinigung zur Errichtung einer Anlage 386,79 Lira pro 1000 Liter Projektkapazität, die Gebühren für Produktions- und Betriebseignungsbescheinigungen sowie Vertriebseignungsbescheinigungen betragen jeweils 322.242 Lira, und die Gebühr für die Erneuerung der Vertriebseignungsbescheinigung beträgt 38.635 Lira.
Die erhobenen Dienstleistungsgebühren wurden wie folgt festgelegt: 792,53 Lira pro 1000 Liter für Ethylalkohol und alkoholische Mischungen in Gebinden von 20 Litern oder weniger, 322,33 Lira pro 1000 Liter für Ethylalkohol in Gebinden über 20 Litern und als Schüttgut sowie 135,16 Lira pro 1000 Liter für Kraftstoff-Bioethanol.