Abschiebung gefordert: Neue Entscheidung im Fall der in den USA inhaftierten Rümeysa Öztürk
Im Rechtsstreit um die Doktorandin Rümeysa Öztürk von der Tufts University in den USA, die am 25. März inhaftiert wurde, gibt es eine wichtige Entwicklung. Das Bostoner Bezirksgericht hat die Abschiebung von Öztürk aus den USA vorläufig gestoppt. Das Gericht entschied, dass Öztürk das Land bis zum Abschluss des Verfahrens nicht verlassen muss.
İHA
Im Rechtsstreit um Rümeysa Öztürk, die an der Tufts University im US-Bundesstaat Massachusetts promoviert, gibt es eine neue Entwicklung. Nachdem Öztürk am 25. März von Beamten der Einwanderungs- und Zollbehörde (ICE) des US-Heimatschutzministeriums inhaftiert worden war, hat das Bostoner Bezirksgericht im Rahmen des eingeleiteten Rechtsstreits zur Verhinderung ihrer Abschiebung eine einstweilige Verfügung erlassen.
In dem Verfahren, das auf Basis eines Habeas-Corpus-Antrags geführt wird, traf Richterin Denise J. Casper eine bemerkenswerte Entscheidung und verfügte, dass Öztürk bis zum Abschluss des Verfahrens nicht aus den USA ausgewiesen werden darf. Richterin Casper erklärte im Beschluss: "Um die Zuständigkeit des Gerichts zu wahren, bis über den vorliegenden Antrag entschieden ist, darf die Antragstellerin nicht aus den Vereinigten Staaten entfernt werden, es sei denn, das Gericht ordnet etwas anderes an."
Das Gericht wies darauf hin, dass zwischen den Parteien ein Streit über die Zuständigkeit bestehe und in solchen Fällen der Grundsatz der Wahrung des Status quo gelte. Das Gericht verwies zudem auf den Fall des Aktivisten Mahmoud Khalil, der die Gaza-Proteste an der Columbia University anführte und dessen Rechtsstreit noch andauert, und fügte dem Beschluss hinzu: "Um die Zuständigkeit des Gerichts zu wahren, bis über den Antrag entschieden ist, wurde beschlossen, dass die Antragstellerin nicht aus den Vereinigten Staaten entfernt werden darf, es sei denn, das Gericht ordnet etwas anderes an."
ANTWORTEN DER GENANNTEN BEKLAGTEN ERWARTET
Das Gericht setzte den im Verfahren genannten Behördenvertretern zudem eine Frist zur Stellungnahme. Zu den Beklagten gehören US-Präsident Donald Trump, US-Außenminister Marco Rubio, US-Heimatschutzministerin Kristi Noem, der amtierende Direktor der US-Einwanderungs- und Zollbehörde Todd Lyons, der zuständige Special Agent der Homeland Security Investigations (HSI) in New England, Michael Krol, sowie die Feldbüro-Direktorin Patricia Hyde. Laut Gerichtsbeschluss müssen diese Beamten ihre offiziellen Antworten bis Dienstag, den 1. April 2025, um 17:00 Uhr einreichen.
Öztürks Anwalt hatte argumentiert, dass seine Mandantin rechtswidrig inhaftiert worden sei, und deren Freilassung sowie den Stopp des Abschiebeverfahrens gefordert. Die einstweilige Verfügung des Gerichts fungiert als rechtlicher Schutzschirm, der sicherstellt, dass Öztürk bis zum Abschluss des Verfahrens in den USA bleiben kann.