Befugnisse der Bundespolizei in Deutschland werden ausgeweitet
Das Bundeskabinett in Deutschland hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Befugnisse der Bundespolizei erweitern soll.
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Im Bundeskabinett wurde der von Innenministerin Nancy Faeser vorgelegte Gesetzentwurf zur Neugestaltung des Bundespolizeigesetzes beraten.
Der Gesetzentwurf wurde vom Bundeskabinett verabschiedet.
Innenministerin Faeser erklärte, dass man eines der wichtigsten Sicherheitsgesetze des Landes reformiere.
Faeser sagte: "Mit diesen neuen Befugnissen geben wir der Bundespolizei alles an die Hand, was sie benötigt, um ihre Aufgaben bestmöglich zu erfüllen."
DER GESETZENTWURF ZUR NEUGESTALTUNG DES BUNDESPOLIZEIGESETZES
Dem Entwurf zufolge erhält die Bundespolizei neue und zusätzliche Befugnisse, um Gefahren effektiv abwehren zu können.
Zur Gewährleistung der Sicherheit wird die Bundespolizei die Möglichkeit erhalten, Telekommunikation zu überwachen, Verkehrsdaten zu erheben sowie SIM-Karten und Mobiltelefone zu orten.
Um Gefahren abzuwehren, wird die Bundespolizei künftig auch unbemannte Luftfahrzeuge einsetzen können, um Bild- und Tonaufnahmen zu machen.
Sollten unbemannte Fahrzeugsysteme eine Gefahr darstellen, wird die Bundespolizei künftig auf technische Mittel zurückgreifen können, um diese Gefahr zu beseitigen.
Die Bundespolizei wird Personen, bei denen die Begehung schwerer Straftaten zu erwarten ist, für einen bestimmten Zeitraum das Aufenthaltsverbot an bestimmten Orten erteilen können.
Zum Schutz sowohl der Inhaftierten als auch der Mitarbeiter der Bundespolizei wird die Video- und Audioüberwachung von Gewahrsamsräumen gestattet.
Die Sicherheitsüberprüfung der Verfassungstreue von Beamten, die bei der Bundespolizei tätig werden sollen, wird erleichtert.
Um polizeiliches Handeln für alle Bürger transparenter zu machen, erhalten Polizeibeamte eine Kennzeichnung, damit ihre Identität durch die zuständigen Stellen nachträglich festgestellt werden kann.
Um das Vertrauen in die Arbeit der Sicherheitsbehörden zu stärken, erhalten Personen, die von der Bundespolizei befragt werden, künftig je nach Situation ein Schreiben, das Informationen darüber enthält, wo, wann und aus welchem Grund sie befragt wurden.
Der Gesetzentwurf muss noch den Bundestag passieren.