Deutscher Justizminister verbietet Slogan 'Vom Fluss bis zum Meer'!
Das deutsche Justizministerium erklärte über seinen X-Account, dass der Slogan 'Vom Fluss bis zum Meer' der Hamas zuzuordnen sei und somit eine Straftat darstelle. Die Stadtverwaltung von Bremen hatte bereits vor zwei Wochen ein Verbot für diesen Ausdruck erlassen.
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Das deutsche Justizministerium erklärte in einer Stellungnahme über seinen X-Account: "'Vom Fluss bis zum Meer' ist ein Slogan der Hamas. Die Betätigung der Hamas ist in Deutschland verboten. Daher kann die Verwendung dieses Slogans, abhängig von den Umständen des Einzelfalls, die Verwendung von Kennzeichen einer verbotenen Organisation darstellen. Dies ist strafbar."
URTEIL ZUR MEINUNGSFREIHEIT
Andererseits hatte die Stadtverwaltung von Bremen vor zwei Wochen ein Verbot für die Slogans "Vom Fluss bis zum Meer" und "Kindermörder Israel" für eine Gruppe von Palästina-Unterstützern erlassen, doch das Oberverwaltungsgericht hatte entschieden, dass diese im Rahmen der Meinungsfreiheit zu bewerten seien.
Nachdem der Bremer Innensenator Ulrich Mäurer gegen das Urteil Beschwerde eingelegt hatte, entschied das Gericht diesmal, dass der Slogan "Vom Fluss bis zum Meer" nicht verwendet werden dürfe, der Slogan "Kindermörder Israel" jedoch weiterhin gerufen werden könne.