Ecuador entkriminalisiert Sterbehilfe
Das Verfassungsgericht von Ecuador hat nach einer Klage einer ALS-Patientin (Amyotrophe Lateralsklerose) entschieden, Sterbehilfe im Land zu entkriminalisieren.
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Das Verfassungsgericht hat seine Entscheidung in einem Fall bekannt gegeben, den eine ALS-Patientin angestrengt hatte. Sie argumentierte, dass Menschen, die an schweren oder unheilbaren Krankheiten leiden, „ein würdevolles Sterben ermöglicht werden“ müsse.
Das Verfassungsgericht bewertete die Angelegenheit als mit dem „Recht auf ein würdevolles Leben“ verbunden und entschied, dass Sterbehilfe für Patienten angewendet werden kann, die aufgrund irreversibler körperlicher Verletzungen oder einer unheilbaren Krankheit unter intensiven Schmerzen leiden.
Das Verfassungsgericht gab den Parlamentsabgeordneten und den Gesundheitsbehörden eine Frist von 12 Monaten, um die erforderlichen gesetzlichen Regelungen zu treffen.
Die 42-jährige Klägerin Paola Roldan erklärte nach der Entscheidung gegenüber der Presse, dass dies ein besonderer Tag für sie sei, und dankte dem Verfassungsgericht dafür, dass es „für Freiheit und Würde eingetreten“ sei.
Roldan, bei der 2020 ALS-Symptome festgestellt wurden, hatte im August 2023 beim Verfassungsgericht Klage eingereicht. Sie argumentierte, dass Menschen, die an schweren oder unheilbaren Krankheiten leiden, einen „würdevollen Tod“ verdienten und es ihnen erlaubt sein müsse, „frei und freiwillig ihr Leben zu beenden“, um dieses Leiden zu beenden.