EGMR verurteilt Griechenland wegen Behandlung von minderjährigem Flüchtling

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Griechenland zur Zahlung von 8.000 Euro verurteilt, da ein unbegleiteter minderjähriger Asylbewerber entgegen der Europäischen Menschenrechtskonvention behandelt wurde.

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Der EGMR entschied, dass Griechenland gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen hat, der unmenschliche oder erniedrigende Behandlung verbietet, und ordnete die Zahlung von 8.000 Euro Entschädigung an den 16-jährigen Beschwerdeführer O.R. an.

Der unbegleitete afghanische Staatsbürger O.R. war 2018 in der griechischen Hauptstadt Athen, wo er Asyl beantragt hatte, sechs Monate lang ohne Zugang zu Sicherheit, Unterkunft, Hygiene, Nahrung und Betreuung geblieben.

Bereits am 17. Januar hatte der EGMR Griechenland verurteilt, weil die griechische Küstenwache 2014 vor der Insel Pserimos (Keçi Adası) das Feuer auf syrische irreguläre Migranten eröffnet hatte.

Der EGMR stellte einen Verstoß gegen Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention zum Recht auf Leben fest und verurteilte Griechenland zur Zahlung von 80.000 Euro Entschädigung an die Beschwerdeführer.