Entscheidung der japanischen Botschaft zur PKK
In einer Erklärung der Botschaft wurde mitgeteilt, dass die Website der PSIA, auf der die Liste internationaler Terrororganisationen geführt wird, vor einigen Tagen aktualisiert wurde und die PKK, die zuvor nicht auf der Liste stand, nun hinzugefügt wurde.
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Die japanische Botschaft in der Türkei erklärte, dass die PKK nicht von der „Liste verbotener Organisationen“ gestrichen wurde, und betonte: „Es gibt keine Änderung in dieser Politik der Regierung.“
VON DER LISTE ENTFERNT
Die japanische Behörde für öffentliche Sicherheit und Nachrichtendienste (PSIA) hatte die PKK auf ihrer offiziellen Website von der Liste der verbotenen Organisationen entfernt. Die japanische Botschaft in der Türkei gab daraufhin eine Stellungnahme ab.
„ES GIBT KEINE ÄNDERUNG IN UNSERER POLITIK“
In der offiziellen Erklärung, die über die Website der Botschaft veröffentlicht wurde, heißt es:
„Die Website der japanischen Behörde für öffentliche Sicherheit und Nachrichtendienste wurde kürzlich aktualisiert, und die betreffende Seite wurde inzwischen gelöscht. Die japanische Regierung hat die PKK seit 2002 in die Liste der Organisationen aufgenommen, deren Vermögenswerte aufgrund von terroristischen Aktivitäten eingefroren werden müssen, und verurteilt die von der PKK verübten Terrorakte. Es gibt keine Änderung in dieser Politik der japanischen Regierung.“
In der zuvor aktualisierten Liste der „Wichtigsten internationalen Terrororganisationen“ sowie in der Grafik zu den „Allgemeinen Trends“ der PSIA, die dem japanischen Justizministerium untersteht, war die PKK nicht aufgeführt worden.
Auf der Liste waren sowohl lokale als auch internationale Organisationen wie Al-Qaida, Boko Haram, Al-Shabaab, IS, die Japanische Rote Armee und Aum Shinrikyo enthalten.