Erster blutiger Verstoß nach 10 Tagen Waffenruhe im Libanon: Luftangriff auf die Bekaa-Ebene

Die Stille der Waffenruhe im Libanon wurde durch einen israelischen Angriff gebrochen. Nach dem Angriff nahe dem Litani-Fluss, bei dem eine Person ums Leben kam, startete die Hisbollah Vergeltungsmaßnahmen, was die Spannungen in der Region erneut eskalieren ließ.

12punto

Nach Angaben der offiziellen libanesischen Nachrichtenagentur NNA hat Israel trotz der Waffenruhe erneut den Libanon angegriffen.

Der Angriff ereignete sich in den frühen Morgenstunden etwa 40 Kilometer südöstlich der Hauptstadt Beirut in der Nähe des strategisch wichtigen Litani-Flusses.

Es wurde berichtet, dass bei dem Luftangriff zivile und lokale Strukturen beschädigt wurden.

GEGENSEITIGE VORWÜRFE DER VERLETZUNG

Nach dem Angriff gab die Hisbollah bekannt, dass sie als Vergeltungsmaßnahme Raketen auf die nördlichen Regionen Israels abgefeuert habe, mit der Begründung, dass Israel die Bedingungen der Waffenruhe direkt verletzt habe. Die israelische Seite hingegen bewertet die Angriffe im Rahmen der „Selbstverteidigung“. Israels Botschafter in den USA, Yechiel Leiter, behauptete, dass die Hisbollah die eigentliche Partei sei, die das Waffenstillstandsabkommen gebrochen habe, und machte die Organisation dafür verantwortlich.

DIE UNSICHERHEIT DER „SELBSTVERTEIDIGUNG“ IM ABKOMMEN

Die vor einer Woche in Kraft getretene 10-tägige Vereinbarung, die darauf abzielt, die Parteien an den Verhandlungstisch zu binden, räumt Israel das „Recht ein, alle notwendigen Maßnahmen zur Selbstverteidigung gegen geplante oder laufende Angriffe zu ergreifen“. Die Flexibilität dieses Artikels schafft eine rechtliche Grundlage für die Fortsetzung militärischer Aktivitäten vor Ort und gefährdet gleichzeitig die Beständigkeit der Waffenruhe.

Die Israelischen Verteidigungsstreitkräfte (IDF) hatten einen Tag vor dem Angriff eine Warnung herausgegeben, in der sie unter Berufung auf die „anhaltenden Aktivitäten der Hisbollah“ Zivilisten dazu aufforderten, sich von der Umgebung des Litani-Flusses sowie den Gebieten Wadi es-Seluki und Wadi es-Salhani fernzuhalten.