Erstmals seit Januar 2022: Assad erlässt Generalamnestie
Der syrische Präsident Baschar al-Assad hat eine Generalamnestie für Fahnenflucht, Vergehen und bestimmte Verstöße erlassen, die vor dem 22. September 2024 begangen wurden. Wie die staatliche syrische Nachrichtenagentur SANA berichtet, umfasst die Amnestie Delikte der inneren und äußeren Fahnenflucht gemäß dem Militärstrafgesetzbuch.
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In Syrien wurde eine Generalamnestie für Fahnenflucht, Vergehen (Straftaten, die schwerer als Ordnungswidrigkeiten, aber leichter als Kapitalverbrechen sind) und bestimmte Verstöße erlassen, die vor dem 22. September 2024 begangen wurden.
Wie die staatliche syrische Nachrichtenagentur SANA berichtet, hat Präsident Baschar al-Assad für diese Amnestie ein Gesetzesdekret erlassen.
Das Dekret sieht eine vollständige Straffreiheit für Täter vor, die sich der inneren oder äußeren Fahnenflucht gemäß dem Militärstrafgesetzbuch schuldig gemacht haben.
Dem Dekret zufolge gilt die Amnestie nicht für Personen, „die sich verstecken und der Justiz entziehen, sofern sie sich nicht innerhalb von drei Monaten im Inland oder innerhalb von vier Monaten im Ausland stellen“.
Zudem sind „bestimmte Vergehen, die einen schweren Angriff auf die Gesellschaft und den Staat darstellen“, sowie „Bestechung“, „Urkundenfälschung“ und „bestimmte Verstöße gegen die öffentliche Moral“ von der Amnestie ausgenommen.
Die Amnestie verlangt zudem die Zahlung von Entschädigungen in Fällen, in denen ein Angriff auf das Eigentum einer Person vorlag, wobei die zivilrechtlichen Ansprüche des Opfers unberührt bleiben.
Zuletzt hatte Assad im Januar 2022 eine Generalamnestie für Fahnenflüchtige im In- und Ausland erlassen.