EU beschließt vorübergehenden Schutz für Ukrainer
Der Rat der EU hat bekannt gegeben, dass der Status des vorübergehenden Schutzes für Menschen, die vor dem Krieg aus der Ukraine geflohen sind, bis zum 4. März 2028 verlängert wurde.
12punto
Der Rat der Europäischen Union (EU) hat erklärt, dass sich die Mitgliedstaaten darauf geeinigt haben, den Status des vorübergehenden Schutzes für Ukrainer, die aufgrund des Russland-Ukraine-Krieges in EU-Länder geflohen sind, bis zum 4. März 2028 zu verlängern.
In der Erklärung des Rates wurde betont, dass diese Entscheidung für die vom Krieg vertriebenen Personen „Klarheit und Vorhersehbarkeit“ schaffen werde. Zudem wurde das Engagement der EU bekräftigt, die Ukraine und das ukrainische Volk „so lange wie nötig zu unterstützen“.
Es wurde mitgeteilt, dass sich die EU-Länder auch auf eine Einschränkung bezüglich der Wehrpflicht in der Ukraine für neue Anträge auf vorübergehenden Schutz geeinigt haben. Es wurde angemerkt, dass diese Regelung nur neue Anträge betrifft und Personen, die bereits den Status des vorübergehenden Schutzes in der EU genießen, nicht davon betroffen sind.
Nach den neuesten Daten von Eurostat hat die Zahl der Ukrainer, die in EU-Ländern den Mechanismus des vorübergehenden Schutzes in Anspruch nehmen, 4,37 Millionen erreicht. Davon sind 44,7 Prozent erwachsene Frauen, 31,7 Prozent Kinder und 23,6 Prozent Männer.
Die EU hatte die Richtlinie über vorübergehenden Schutz aus dem Jahr 2001 erstmals im März 2022 aktiviert, nachdem die Zahl der aus der Ukraine Geflohenen rapide angestiegen war. Im Rahmen dieses Status können Ukrainer in EU-Ländern eine Aufenthaltserlaubnis erhalten und Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung, Arbeit, sozialer Unterstützung, Unterkunft und Lebenshaltungshilfe in Anspruch nehmen.