EU fordert Israel und Libanon zur Einhaltung der Waffenruhe auf
Die Europäische Union (EU) hat erklärt, dass das Waffenstillstandsabkommen zwischen Israel und dem Libanon eine wichtige Gelegenheit zur Schaffung von dauerhaftem Frieden und Sicherheit darstellt, und die Parteien dazu aufgerufen, die Bestimmungen des Abkommens vollständig einzuhalten. In der Erklärung wurden alle Seiten aufgefordert, die Bedingungen des Waffenstillstands lückenlos zu befolgen, während Versuche der Hisbollah, zusätzliche Bedingungen an das Abkommen zu knüpfen, zurückgewiesen wurden.
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In einer im Namen der EU von der Hohen Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik, Kaja Kallas, veröffentlichten schriftlichen Erklärung wurde die Zufriedenheit darüber zum Ausdruck gebracht, dass Israel und der Libanon die direkten Verhandlungen in einem konstruktiven Geist fortsetzen.
In der Erklärung wurden alle Seiten aufgefordert, die Bedingungen des Waffenstillstands lückenlos zu befolgen, während Versuche der Hisbollah, zusätzliche Bedingungen an das Abkommen zu knüpfen, zurückgewiesen wurden.
In der Erklärung, in der betont wurde, dass alle militärischen Aktivitäten unverzüglich eingestellt werden müssen, wurde der Rückzug der Hisbollah südlich des Litani-Flusses sowie der Abzug Israels aus libanesischem Staatsgebiet gefordert.
Es wurde festgehalten, dass die Union ihre Unterstützung für die libanesische Regierung fortsetzen werde und bereit sei, zur Umsetzung jeglicher zwischen Israel und dem Libanon getroffenen Vereinbarungen beizutragen. Zudem wurde unterstrichen, dass die Bevölkerung beider Länder das Recht habe, ohne die Bedrohung durch erneute Konflikte in Frieden und Sicherheit zu leben.
In der Erklärung wurde betont, dass die anhaltenden Spannungen und Luftangriffe das libanesische Volk mit schweren humanitären und sozioökonomischen Kosten belasten.
In der Erklärung, in der die Unterstützung für die Interimstruppe der Vereinten Nationen im Libanon (UNIFIL) bekräftigt wurde, wurde der Tod eines weiteren UNIFIL-Soldaten bei den Angriffen vom 4. Juni verurteilt.
In der Erklärung wurde festgehalten, dass die Tötung von Friedenssicherungspersonal einen Verstoß gegen das Völkerrecht darstelle und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden müssten.