Europäische Union wird Mitgliedstaaten untersuchen und strafrechtlich verfolgen

Die Institutionen der Europäischen Union (EU) haben sich auf Regeln geeinigt, die die Strafen der Mitgliedstaaten bei Verstößen gegen Sanktionen harmonisieren und die Untersuchung sowie strafrechtliche Verfolgung von Sanktionsbrechern erleichtern sollen.

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Der Rat der EU gab bekannt, dass eine Einigung über ein Gesetz erzielt wurde, das zwischen den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament (EP) ausgehandelt wurde und Verstöße gegen EU-Sanktionen als Straftaten einstuft.

Demnach soll sichergestellt werden, dass Personen, die EU-Sanktionen verletzen oder restriktive Maßnahmen umgehen, strafrechtlich verfolgt werden. Die Mitgliedstaaten werden bestimmte Handlungen, die einen Verstoß gegen Sanktionen darstellen, gemeinsam unter Strafe stellen.

HANDEL MIT KRIEGSMATERIAL WIRD ZUR STRAFTAT

Dieser Rahmen umfasst die Beihilfe zur Umgehung von Reiseverboten für Personen, die EU-restriktiven Maßnahmen unterliegen, den Handel mit sanktionierten Gütern sowie die Durchführung von Geschäften mit Staaten oder Organisationen, die von EU-restriktiven Maßnahmen betroffen sind. Zudem werden die Bereitstellung eingeschränkter Finanzdienstleistungen, das Verbergen von Geldern sanktionierter Personen sowie die Anstiftung, Beihilfe und Unterstützung bei diesen Straftaten strafrechtlich geahndet.

Darüber hinaus wird der Handel mit Kriegsmaterial selbst dann als Straftat gewertet, wenn er nicht vorsätzlich erfolgt.

Die Mitgliedstaaten werden Verstöße gegen EU-Sanktionen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend bestrafen. Juristische Personen, die gegen restriktive Maßnahmen verstoßen, können mit der Einstellung ihrer Geschäftstätigkeit belegt werden.

Das neue Gesetz tritt nach der offiziellen Billigung durch die EU-Staaten und das EP mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.