Europäischer Datenschutzbeauftragter: EU-Kommission hat gegen Datenschutzregeln verstoßen

Die Datenschutzbehörde der Europäischen Union (EU) hat bekannt gegeben, dass die EU-Kommission durch die Nutzung der Software Microsoft 365 gegen die Datenschutzbestimmungen der Union verstoßen hat.

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Die Datenschutzbehörde der Europäischen Union (EU) hat mitgeteilt, dass die EU-Kommission gegen die Datenschutzbestimmungen der Union verstoßen hat. Der Europäische Datenschutzbeauftragte, dessen Aufgabe es ist, sicherzustellen, dass EU-Institutionen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und der Entwicklung neuer Richtlinien die Datenschutzregeln einhalten, gab den Abschluss seiner Untersuchung zur Nutzung von Microsoft 365 durch die EU-Kommission bekannt.

In der Erklärung hieß es: "Die Nutzung von Microsoft 365 durch die EU-Kommission verstößt gegen das Datenschutzgesetz für EU-Institutionen und -Einrichtungen."

KEINE ANGEMESSENEN MASSNAHMEN ERGRIFFEN

In der Erklärung wurde darauf hingewiesen, dass die Kommission insbesondere bei der Übermittlung personenbezogener Daten aus der EU heraus die geltenden Regeln nicht eingehalten habe. Es wurde festgestellt, dass keine angemessenen Maßnahmen getroffen wurden, um ein Schutzniveau zu gewährleisten, das dem der exportierten personenbezogenen Daten entspricht.

In der Erklärung wurde darauf verwiesen, dass im Vertrag der Kommission mit Microsoft klar definiert werden müsse, welche Arten von personenbezogenen Daten bei der Nutzung von Microsoft 365 zu welchen Zwecken erhoben werden.

Es wurde betont, dass die EU-Kommission Maßnahmen zur Einhaltung der Datenschutzregeln ergreifen müsse. Zudem wurde die Kommission angewiesen, die Datenübermittlung an Unternehmen und Länder, die kein Datenschutzabkommen mit der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum haben, bis zum 9. Dezember einzustellen.

Mit Microsoft 365, das auf Computern, Tablets und Telefonen installiert werden kann, ist der Zugriff auf Anwendungen wie Word, Excel, PowerPoint, Outlook und Teams möglich.