Französischer Senat billigt Aufnahme des Abtreibungsrechts in die Verfassung: „Es wird unumkehrbar sein“
In Frankreich hat der Senat die Aufnahme des Rechts auf Abtreibung in die Verfassung gebilligt.
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12PUNTO AUSLANDSREDAKTION
Bei der Abstimmung im Senat am vergangenen Mittwoch (29. Februar) wurde die Aufnahme des Rechts auf Abtreibung in die Verfassung angenommen. Bei der Abstimmung stimmten 267 Senatoren dafür und 50 Senatoren dagegen.
Am Montag, den 4. März, findet ein gemeinsamer Parlamentskongress statt, an dem sowohl Mitglieder des Senats als auch der Nationalversammlung teilnehmen werden. Sollten bei der Abstimmung drei Fünftel der Mitglieder für den Vorschlag stimmen, wird das Recht auf Abtreibung in Frankreich in die Verfassung aufgenommen.
Nach der Abstimmung gab der französische Präsident Emmanuel Macron auf seinem X-Account eine Erklärung ab und sagte: „Ich bin entschlossen, die Freiheit der Frauen zur Abtreibung unumkehrbar zu machen, indem ich sie in die Verfassung aufnehme.“
Das Recht auf Abtreibung ist in Frankreich durch ein Gesetz aus dem Jahr 1975 geschützt. Das Gesetz wurde zuletzt 2022 geändert, wobei die gesetzliche Frist für Abtreibungen von 12 auf 14 Wochen verlängert wurde.
Frankreichs Entscheidung, das Recht auf Abtreibung in die Verfassung aufzunehmen, fällt in eine Zeit, in der das Recht auf Abtreibung in europäischen Ländern, allen voran in Polen, zunehmend eingeschränkt wird.