Iran bestellt deutschen Geschäftsträger in Teheran ins Außenministerium ein
Das iranische Außenministerium hat den deutschen Geschäftsträger in Teheran, Hans Peter Ugel, einbestellt. Dies geschah als Reaktion auf die Entscheidung Deutschlands, die iranischen Generalkonsulate in Frankfurt, München und Hamburg zu schließen, nachdem der deutsch-iranische Doppelstaatsbürger Djamshid Sharmahd hingerichtet worden war.
İHA
Die Spannungen zwischen dem Iran und Deutschland nehmen zu. Nach der Entscheidung Deutschlands, die iranischen Generalkonsulate in Frankfurt, München und Hamburg als Reaktion auf die Hinrichtung des deutsch-iranischen Doppelstaatsbürgers Djamshid Sharmahd zu schließen, hat das iranische Außenministerium den deutschen Geschäftsträger in Teheran, Hans Peter Ugel, ins Ministerium einbestellt.
In einer Erklärung des Außenministeriums hieß es: „Die Entscheidung der deutschen Regierung, die Aktivitäten der Konsulate der Islamischen Republik Iran einzustellen, ist eine ungerechte und grundlose Maßnahme. Die Hauptaufgabe der Konsulate in Frankfurt, Hamburg und München besteht darin, den in Deutschland lebenden Iranern die notwendigen konsularischen Dienstleistungen anzubieten und ihre Interessen zu wahren.
Die Schließung dieser Zentren bedeutet, dass den Iranern vorsätzlich ihre Rechte auf konsularische Dienstleistungen entzogen werden. Dies wird für die iranischen Bürger in Deutschland unnötige Schwierigkeiten schaffen und zu einer Verletzung ihrer Grundrechte führen. Zudem bedeutet dieser Schritt die Unterbrechung eines der wichtigsten und etabliertesten Kommunikationskanäle zwischen dem iranischen und dem deutschen Volk.“
„DIE DEUTSCHE REGIERUNG WIRD FÜR DIE FOLGEN VERANTWORTLICH SEIN“
In der Erklärung wurde weiter ausgeführt: „Der Iran bewertet die Äußerung der deutschen Außenministerin als herabwürdigend, einmischend und unprofessionell. Diese Erklärung hat keine rechtliche Grundlage, und das Festhalten Deutschlands an einer nicht konstruktiven und konfrontativen Haltung ist ein schwerer Kalkulationsfehler. Die deutsche Regierung wird für die Folgen verantwortlich sein. Der Iran verurteilt die Missachtung grundlegender Prinzipien des Völkerrechts durch Deutschland, insbesondere den Respekt vor der nationalen Souveränität, der Nichteinmischung in innere Angelegenheiten und der gerichtlichen Zuständigkeit. Wir lehnen die Unterstützung von Terrorismus und die Tötung unschuldiger Menschen, selbst unter dem Vorwand des Schutzes von Bürgern, entschieden ab.“
DIE HINRICHTUNG VON SHARMAHD
Das iranische Geheimdienstministerium hatte im Juli 2020 bekannt gegeben, dass Djamshid Sharmahd, der Anführer der Terrororganisation „Tonder“, im Ausland festgenommen und in den Iran gebracht worden sei. Am 21. Februar 2023 wurde Sharmahd von dem zuständigen Gericht zum Tode verurteilt und am Morgen des 28. Oktober hingerichtet. Die Terrororganisation „Tonder“ verübte ihren ersten Anschlag im Jahr 2003 während der Muharram-Feierlichkeiten in der iranischen Stadt Schiras, bei dem 14 Menschen ums Leben kamen und 215 verletzt wurden. Die Organisation verübte zudem einen Anschlag auf das Imam-Chomeini-Mausoleum in Teheran, bei dem 8 Personen verletzt wurden.
DIE REAKTION DEUTSCHLANDS
Die deutsche Außenministerin Annalena Baerbock hatte auf die Hinrichtung des 69-jährigen deutsch-iranischen Doppelstaatsbürgers Djamshid Sharmahd, der als Anführer der in den USA ansässigen regierungsfeindlichen Terrororganisation „Tonder“ galt, reagiert. Baerbock erklärte, man habe Teheran wiederholt deutlich gemacht, dass die Hinrichtung eines deutschen Staatsbürgers schwerwiegende Folgen haben werde, und fügte hinzu: „Ich habe beschlossen, die drei iranischen Generalkonsulate in Frankfurt, München und Hamburg zu schließen.“
Nach diesen Äußerungen war der deutsche Botschafter in Teheran, Markus Potzel, zu Konsultationen nach Deutschland zurückgerufen worden. In einer Erklärung des Auswärtigen Amtes vom gestrigen Tag wurde mitgeteilt, dass Potzel in das Land zurückgekehrt sei.