Iran: Straße von Hormus bleibt bis zur Aufhebung der Blockade gesperrt
Die iranischen Revolutionsgarden (IRGC) erklärten, die Äußerungen von US-Präsident Donald Trump zur Straße von Hormus und zum Persischen Golf hätten keinerlei Gültigkeit. Es wurde mitgeteilt: "Die Straße von Hormus wird ab heute Abend bis zur Aufhebung der Blockade gesperrt bleiben."
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Die Marine der iranischen Revolutionsgarden (IRGC) hat eine schriftliche Erklärung zur aktuellen Lage in der Straße von Hormus veröffentlicht. In der Erklärung wurde daran erinnert, dass der Iran zuvor zivilen Schiffen die Durchfahrt über den "Lark-Korridor" gestattet hatte, und es wurde berichtet, dass in diesem Rahmen einige Schiffe unter der Koordination der IRGC-Marine die Straße von Hormus passiert hätten.
"Straße von Hormus bleibt bis zur Aufhebung der Blockade gesperrt"
In Bezug auf die von den USA in der Straße von Hormus verhängte Blockade hieß es in der Erklärung: "Nach der Verletzung der Verpflichtungen zu den Waffenstillstandsbedingungen haben die USA die Seeblockade gegen iranische Schiffe und Häfen nicht aufgehoben. Aus diesem Grund wird die Straße von Hormus ab heute Abend bis zur Aufhebung der Blockade gesperrt bleiben."
"Sich nähernde Schiffe werden ins Visier genommen"
In der Erklärung wurden alle Schiffe im Persischen Golf und im Golf von Oman gewarst: "Kein Schiff darf seinen Ankerplatz verlassen; eine Annäherung an die Straße von Hormus wird als Zusammenarbeit mit dem Feind gewertet, und Schiffe, die gegen diese Anordnung verstoßen, werden ins Visier genommen."
"Die Erklärungen des terroristischen US-Präsidenten haben keinerlei Gültigkeit"
Zudem wurden Schiffseigner und Besatzungen dazu aufgerufen, ausschließlich die offiziellen Ankündigungen der IRGC-Marine zu verfolgen. In der Erklärung, in der die Äußerungen von US-Präsident Donald Trump zur Sicherheit der Schifffahrt und zum Seeverkehr in der Region scharf kritisiert wurden, hieß es: "Die Erklärungen des terroristischen US-Präsidenten zur Straße von Hormus und zum Persischen Golf haben keinerlei Gültigkeit."