IStGH-Chefankläger Khan: „Alle Kriege haben Regeln“

Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), Karim Khan, erinnerte in einer Erklärung zu den Angriffen Israels auf den Gazastreifen daran, dass alle Kriege Regeln haben. Er betonte: „Wer die Gesetze bricht, sollte sich nicht beschweren, wenn mein Büro im Rahmen seiner Befugnisse handelt.“

İHA

Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), Karim Khan, hat eine schriftliche Erklärung zu den Angriffen Israels auf den Gazastreifen abgegeben. Khan äußerte seine tiefe Besorgnis über die nächtlichen Bombardierungen Rafahs durch Israel sowie eine mögliche Bodenoffensive und erklärte: „Mein Büro führt eine aktive Untersuchung zur Lage in Palästina durch.

Diese Untersuchung wird als äußerst dringliche Angelegenheit behandelt, mit dem Ziel, die Verantwortlichen für Verbrechen im Rahmen des Römischen Statuts vor Gericht zu bringen“, sagte er.

„ICH HABE KEINE ÄNDERUNG IN ISRAELS HALTUNG GESEHEN“

Khan betonte, dass alle Kriege Regeln hätten, und sagte: „Die Gesetze, die in bewaffneten Konflikten gelten, können nicht so ausgelegt werden, dass sie hohl oder bedeutungslos werden.

Ich habe diese Botschaft konsequent vermittelt, unter anderem im vergangenen Jahr in Ramallah. Seitdem habe ich keine nennenswerte Änderung in der Haltung Israels gesehen. Wie ich wiederholt betont habe, sollten sich diejenigen, die die Gesetze brechen, nicht beschweren, wenn mein Büro später im Rahmen seiner Befugnisse handelt“, sagte er.

Khan unterstrich, dass sein Büro alle mutmaßlichen Verbrechen aktiv untersuche, und fügte hinzu: „Diejenigen, die gegen die Gesetze verstoßen, werden zur Rechenschaft gezogen. Ich wiederhole zudem meine Forderung nach der sofortigen Freilassung aller Geiseln, was ein wichtiger Schwerpunkt unserer Ermittlungen ist.“

HATTE VOR MÖGLICHEN KRIEGSVERBRECHEN GEWARNT

Chefankläger Khan hatte im vergangenen Jahr den Grenzübergang Rafah sowie Israel und Palästina besucht und davor gewarnt, dass die Behinderung humanitärer Hilfe für den Gazastreifen als Kriegsverbrechen gewertet werden könnte. Khan erklärte zudem, dass der Gerichtshof über die Zuständigkeit für potenzielle Kriegsverbrechen verfüge, die in Israel und im Gazastreifen begangen wurden, auch wenn Israel kein Vertragsstaat ist.