„Überraschende“ Trans-Entscheidung eines japanischen Gerichts: Eintragung in offizielle Register nun möglich

Nach einer Individualbeschwerde hatte der Oberste Gerichtshof Japans entschieden, dass Personen gemäß ihrer eigenen Erklärung als Trans-Personen in die offiziellen Register eingetragen werden können. Damit wurde erstmals ein japanischer Staatsbürger offiziell als Trans-Person registriert.

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Ein japanisches Gericht hat einem Trans-Mann erlaubt, sein Geschlecht in den offiziellen Registern zu ändern, ohne sich einer geschlechtsangleichenden Operation unterziehen zu müssen.

Wie der Guardian berichtet: Monate vor dieser Entscheidung hatte der Oberste Gerichtshof Japans geurteilt, dass die Forderung nach einer Sterilisationsoperation für eine offizielle Geschlechtsänderung verfassungswidrig sei.

FRÜHERER ANTRAG WURDE ABGELEHNT

In Japan galt eine Operation bisher als zwingende Voraussetzung für eine offizielle Geschlechtsänderung. Der Oberste Gerichtshof Japans hatte den Fall nach einer Individualbeschwerde geprüft und war zu dem Schluss gekommen, dass es verfassungsgemäß sei, die Register auf Basis der persönlichen Erklärung des Einzelnen zu ändern.

Der Antrag des 50-jährigen Tacaquito Usui war vor fünf Jahren von einem Gericht abgelehnt worden. Usui, der sich keiner Sterilisationsoperation unterziehen wollte, hatte beim Gericht beantragt, sein Geschlecht ohne Operation offiziell als männlich eintragen zu lassen, was das Gericht damals jedoch als nicht gesetzeskonform zurückgewiesen hatte.

„ICH STEHE AN DER STARTLINIE MEINES NEUEN LEBENS“

Japan galt bisher als ein Land, das insbesondere in Bezug auf LGBTIQ- und Frauenrechte konservativ eingestellt ist. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Japans ist ein beispielloses Urteil zur Geschlechtergleichstellung im Land.

Nach der Entscheidung nahm Usui an einer im Fernsehen übertragenen Pressekonferenz teil und sagte: „Es ist, als stünde ich an der Startlinie meines neuen Lebens. Ich bin sehr aufgeregt.“