Klage gegen Regierung und Staatsbeamte in Deutschland: Vorwurf der Beihilfe zum Völkermord
In Deutschland wurde Klage gegen hochrangige Beamte, darunter Bundeskanzler Scholz, wegen des Vorwurfs der „Beihilfe zum Völkermord“ eingereicht.
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12PUNTO AUSLANDSREDAKTION
In Deutschland hat eine Gruppe von Anwälten im Namen von deutschen Staatsbürgern palästinensischer Herkunft, die Verwandte im Gazastreifen haben, Strafanzeige gegen Bundeskanzler Olaf Scholz, weitere Politiker und Bürokraten erstattet. In der bei Gericht eingereichten Klageschrift wird behauptet, dass es im Gazastreifen zu einer hohen Zahl ziviler Opfer gekommen sei und die Bundesregierung eine Politik verfolge, die zu zivilen Todesfällen führe.
Die Anwälte weisen darauf hin, dass der Gazastreifen unter Belagerung stehe, und betonen, dass die Luftangriffe und militärischen Operationen Israels den Tod zahlreicher Zivilisten verursacht hätten. Die Kläger werfen den deutschen Behörden vor, Verbrechen gegen ihre eigenen Bürger zu begehen, da ihre Verwandten als Palästinenser in Deutschland weiterhin im Gazastreifen leben. Der Kern der Klage stützt sich auf den Vorwurf, dass der Staat durch wirtschaftliche, militärische und politische Unterstützung Israels „Beihilfe zum Völkermord“ leiste.
Eine der Klägerinnen, Nora Ragab, erklärte gegenüber Al Jazeera: „Als Überlebende müssen wir der Toten in Gaza gedenken, ihre Geschichten erzählen und für Gerechtigkeit kämpfen.“
Nora Ragab ist eine deutsche Staatsbürgerin, die Verwandte in Gaza hat und seit dem 7. Oktober Angehörige, darunter ihren Onkel, verloren hat. Ragab führt in ihrer Erklärung weiter aus:
„Natürlich wird sie das nicht zurückbringen. Aber wir müssen alles tun, um diese Gewalt zu stoppen. Deutschland hat aus historischen Gründen eine besondere Verantwortung. Deshalb muss es selbst den kleinsten Vorwurf eines Völkermords ernst nehmen, untersuchen und alles in seiner Macht Stehende tun, um ihn zu verhindern und zu bestrafen.“
KLAGE STÜTZT SICH AUF DREI ZENTRALE VORWÜRFE
Die Anwältin Nadija Samour, die die Klage bei der Bundesanwaltschaft eingereicht hat, erklärt, dass die Vorwürfe auf drei Punkten basieren. Erstens werden die Äußerungen von Regierungsvertretern zur Unterstützung Israels als „Unterstützung und Legitimierung des Verbrechens“ beschrieben. Zweitens wird die Einstellung der UNRWA-Gelder durch Deutschland als Beweis für die Beihilfe zu Kriegsverbrechen angeführt. Schließlich wird auf den Waffenhandel zwischen Deutschland und Israel verwiesen.
Nach einer Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) vom Januar „könnte es plausibel sein, die Handlungen Israels als Kriegsverbrechen zu definieren“.
Deutschland verfolgte bisher eine Politik der strikten Unterstützung gegenüber Israels Angriffen auf Gaza. In Deutschland wurde die „Anerkennung Israels als Staat“ als Bedingung für die Einbürgerung eingeführt, Proteste zur Unterstützung Gazas wurden verboten und die palästinensische Flagge wurde als „Terror-Symbol“ eingestuft. Den Klägern zufolge könnte die Klage, selbst wenn sie nicht zum Erfolg führt, die harte Haltung der Bundesregierung aufweichen und das gesellschaftliche Bewusstsein schärfen.
Im seit dem 7. Oktober andauernden Krieg wurden bisher mindestens 30.000 Zivilisten getötet. Die saudi-arabische Nachrichten-Website Arabnews schätzte die Zahl der Todesopfer in verschiedenen Berichten auf etwa 100.000.