Meilenstein für EU-Länder bei gleichgeschlechtlichen Ehen: Anerkennungspflicht für alle Mitgliedstaaten eingeführt

Das höchste Gericht der Europäischen Union hat die Weigerung Polens, die Ehe eines in Deutschland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Paares anzuerkennen, als Rechtsverletzung eingestuft und festgelegt, dass Mitgliedstaaten im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen diskriminierungsfrei anerkennen müssen.

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Der Europäische Gerichtshof hat mit einem am Dienstag gefällten Urteil entschieden, dass Mitgliedstaaten der Union eine Rechtsverletzung begehen, wenn sie die Anerkennung der Ehen von gleichgeschlechtlichen Paaren verweigern, die in anderen Ländern geheiratet haben. Diese wegweisende Entscheidung wurde nach einem Vorfall in Polen getroffen.

Zwei polnische Staatsbürger, die ihre Ehe in Deutschland geschlossen hatten, sahen sich nach ihrer Rückkehr in ihr Heimatland mit der offiziellen Nichtanerkennung dieser Ehe konfrontiert, was den Fall vor das Gericht brachte. Während die polnischen Behörden ihr Handeln mit nationalen Gesetzen begründeten, bewertete das höchste Gericht diese Haltung als unvereinbar mit den Werten der Union.

Dem Urteil zufolge verletzt die Nichtanerkennung von im Ausland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen nicht nur das Recht auf Freizügigkeit und Aufenthalt, sondern auch grundlegende Freiheiten wie den Schutz des Privat- und Familienlebens. Das Gericht betonte das Recht der Unionsbürger, das Familienleben, das sie in anderen Mitgliedstaaten aufgebaut haben, auch in ihrem eigenen Land ununterbrochen fortzuführen. In der Entscheidung heißt es: "Die durch eine Ehe im Gastland begründete Familienordnung muss geschützt werden, wenn die Bürger in ihr Heimatland zurückkehren."

Andererseits stellte das Gericht klar, dass die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet seien, die gleichgeschlechtliche Ehe in ihrem nationalen Recht einzuführen. Es wurde jedoch unterstrichen, dass eine Verpflichtung bestehe, im Ausland geschlossene Ehen unabhängig von der sexuellen Orientierung anzuerkennen.

In Polen hat das Thema eine ernsthafte politische Debatte ausgelöst. Die Regierung versucht, ein Gesetz für eingetragene Lebenspartnerschaften auf die Tagesordnung zu setzen, das auch gleichgeschlechtliche Verbindungen umfasst. Die pro-europäische Koalition unter der Führung von Premierminister Donald Tusk stößt jedoch auf den Widerstand konservativerer Partner. Zudem erklärte Präsident Karol Nawrocki, dass er "kein Gesetz unterzeichnen werde, das den verfassungsrechtlichen Status der Ehe erschüttern könnte".

Diese neue Entscheidung hat das Prinzip der Gleichstellung von im Ausland geschlossenen Ehen nicht nur für Polen, sondern für alle EU-Länder wieder auf die Tagesordnung gesetzt und den Weg für Diskussionen und Neuregelungen in der gesamten Union geebnet.