Polen beschlagnahmt Fahrzeuge von alkoholisierten Fahrern

Mit einem heute in Polen in Kraft getretenen Gesetz werden bei Verkehrskontrollen die Fahrzeuge aller Fahrer beschlagnahmt, bei denen ein Alkoholwert von 1,5 Promille festgestellt wird.

İHA

Das Gesetz sieht zudem die Beschlagnahmung von Fahrzeugen vor, wenn Fahrer in einen Verkehrsunfall verwickelt sind und bei einer anschließenden Kontrolle ein Alkoholwert von 1 Promille oder mehr festgestellt wird, sowie bei Fahrern, die nach einem Unfall den Tatort zu Fuß oder mit einem anderen Fahrzeug verlassen.

Sollte das Fahrzeug, mit dem der alkoholisierte Fahrer erwischt wurde, nicht ihm selbst gehören, wird gegen den Fahrer eine Geldstrafe in Höhe des Fahrzeugwerts verhängt.

Wenn das unter Alkoholeinfluss geführte Fahrzeug aufgrund eines Unfalls nicht mehr fahrbereit ist, muss der Fahrer anstelle der Fahrzeugbeschlagnahmung eine Geldstrafe in Höhe des aktuellen Fahrzeugwerts zahlen.

ZIEL IST DIE REDUZIERUNG VON VERKEHRSUNFÄLLEN

Nach der bisherigen Rechtslage in Polen wird Fahrern, bei denen ein Alkoholwert zwischen 0,2 und 0,5 Promille festgestellt wird, der Führerschein entzogen; zudem wird ein Bußgeld von 2.500 Złoty (ca. 20.000 TL) verhängt. Übersteigt der Promillewert 0,5, steigt das Bußgeld auf 5.000 bis 60.000 Złoty (ca. 40.000 bis 490.000 TL).

Gleichzeitig wird gegen Fahrer, deren Führerschein eingezogen wurde und die 15 Strafpunkte erhalten haben, ein Gerichtsverfahren eingeleitet. Mit dem heute in Kraft getretenen Gesetz soll die Zahl der Verkehrsunfälle weiter gesenkt werden.

In Polen sind täglich 255 Menschen alkoholisiert im Straßenverkehr unterwegs

Statistiken zufolge sind in Polen täglich 255 Menschen alkoholisiert im Straßenverkehr unterwegs. Im vergangenen Jahr hat die Polizei bei landesweiten Kontrollen über 90.000 alkoholisierte Fahrer aus dem Verkehr gezogen; seit Jahresbeginn wurden bereits fast 13.000 alkoholisierte Fahrer erwischt.