Riesige Schadensersatzforderung gegen Trump bestätigt

Das US-Berufungsgericht für den zweiten Gerichtsbezirk in New York hat heute seine Stellungnahme zum Fall Trump veröffentlicht.

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In der vom Gericht veröffentlichten Stellungnahme heißt es: „Trump konnte keine Gründe vorbringen, die eine erneute Prüfung unserer früheren Entscheidung zur präsidialen Immunität rechtfertigen würden.“

In der Stellungnahme wurde zudem festgehalten, dass das erstinstanzliche Gericht bei keiner der angefochtenen Entscheidungen einen Fehler begangen habe und dass die Schadensersatzentscheidungen der Jury als fair und angemessen erachtet wurden.

Damit hat das Berufungsgericht die Entscheidung bestätigt, Trump wegen Verleumdung der ehemaligen Magazin-Kolumnistin E. Jean Carroll zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 83,3 Millionen Dollar zu verpflichten.

Präsident Trump hatte nach der Ausweitung der präsidialen Immunität durch den Obersten Gerichtshof der USA im Juli 2024 in Bezug auf die gegen ihn erhobenen Bundesvorwürfe Berufung gegen das Urteil des New Yorker Gerichts eingelegt, das ihn zur Zahlung von Schadensersatz an Carroll verurteilte, und dabei argumentiert, die Entscheidung sei „überzogen und ungültig“.

Die 81-jährige Magazinautorin E. Jean Carroll hatte erklärt, Trump habe sie im Frühjahr 1996 in der Umkleidekabine des Kaufhauses Bergdorf Goodman in New York vergewaltigt; Trump hatte die Vorwürfe zurückgewiesen.