Schlechte Nachrichten für Roman Abramowitsch vom Europäischen Gerichtshof
Das Gericht der Europäischen Union hat seine Entscheidung in dem Verfahren bekannt gegeben, das der auf die EU-Sanktionsliste gesetzte Abramowitsch gegen die Sanktionen angestrengt hatte.
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Das Gericht der Europäischen Union, das Teil des höchsten Gerichts der Europäischen Union (EU) mit Sitz in Luxemburg ist, hat die Klage des russischen Oligarchen Roman Abramowitsch gegen die im März 2022 von der EU verhängten Sanktionen abgewiesen.
In einer Mitteilung des Gerichts wurde erklärt, dass das EU-Gericht die besagte Klage abgewiesen habe und die Sanktionen gegen Abramowitsch aufrechterhalten würden.
In der Erklärung hieß es, die Sanktionen würden Abramowitschs „Grundrechte nicht verletzen“. Zudem wurde mitgeteilt, dass auch sein „Schadensersatzanspruch“ zurückgewiesen wurde, da er nicht habe beweisen können, dass diese Sanktionen „ungerechtfertigt“ seien.
WAS WAR GESCHEHEN?
Die EU hatte am 15. März begonnen, Sanktionen gegen den russischen Milliardär Abramowitsch zu verhängen, seine Vermögenswerte einzufrieren und ein Reiseverbot gegen ihn zu erlassen.
In der Sanktionsentscheidung des EU-Rates wurde darauf hingewiesen, dass Abramowitsch ein Oligarch sei, der lange und enge Verbindungen zum russischen Präsidenten Wladimir Putin unterhalte und sehr gute Beziehungen pflege.
Abramowitsch, der die Staatsbürgerschaften von Russland, Israel und Portugal besitzt, sah sich nach der Sanktionsentscheidung der britischen Regierung gezwungen, seinen Fußballverein Chelsea zu verkaufen.
Abramowitsch hatte gegen die Entscheidung des EU-Rates Klage vor dem EU-Gericht in Luxemburg eingereicht.