Südkoreas Verteidigungsminister unternimmt Suizidversuch

Nach der gescheiterten Verhängung des Kriegsrechts in Südkorea wurde der ehemalige Verteidigungsminister Kim Yong-hyun wegen „Beihilfe zum Aufstand und Amtsmissbrauchs“ festgenommen. Berichten zufolge hat Kim in der Haft einen Suizidversuch unternommen.

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Die Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Kriegsrecht, das am 3. Dezember vom südkoreanischen Präsidenten Yoon Suk Yeol verhängt und nur 6 Stunden lang in Kraft war, dauern an. Der ehemalige Verteidigungsminister Kim Yong-hyun, der Yoon zur Verhängung des Kriegsrechts geraten haben soll, wurde durch eine Entscheidung des Bezirksgerichts Seoul festgenommen.

VORWURF DES SUIZIDVERSUCHS

Es wurde bekannt gegeben, dass Kim Yong-hyun während seiner Inhaftierung einen Suizidversuch unternommen hat. Das Gericht begründete den Haftbefehl mit der Schwere der vorliegenden Beweise für die Anschuldigungen und der Gefahr einer Beweisvereitelung.

PARLAMENT VERABSCHIEDET FESTNAHMEBESCHLUSS 

Die Festnahme von Kim Yong-hyun erfolgte nach der Annahme eines Antrags auf Festnahme in der südkoreanischen Nationalversammlung. Der Antrag wurde auf Initiative der Opposition mit 191 Ja-Stimmen gegen 94 Nein-Stimmen angenommen. In dem Antrag war auch die Festnahme von Präsident Yoon Suk Yeol und acht weiteren hochrangigen Beamten gefordert worden.

RAZZIEN IM PRÄSIDIALAMT UND BEI DER POLIZEI 

Im Rahmen der Ermittlungen wurden Durchsuchungen im Präsidialamt in der Hauptstadt Seoul, im nationalen Polizeipräsidium und im Polizeipräsidium der Metropolregion Seoul durchgeführt. Die Nachrichtenagentur Yonhap berichtete, dass die Razzien stattfanden, nachdem der Parlamentspräsident Woo Won-shik erklärt hatte, dass die Befugnis zur Untersuchung der Kriegsrechtserklärung auf das Parlament übertragen worden sei.

ERSTE FESTNAHME IM KRIEGSRECHTSVERFAHREN

Kim Yong-hyun ist der erste Beamte, der im Rahmen der Kriegsrechtsermittlungen per Gerichtsbeschluss festgenommen wurde. Die Staatsanwaltschaft wirft Kim „Beihilfe zur Anstiftung eines Aufstands“ und „Amtsmissbrauch“ vor.