Teil-Legalisierung von Cannabis in Deutschland im Bundestag verabschiedet

Der Gesetzentwurf zur teilweisen Legalisierung von Cannabis, der von der Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP erarbeitet wurde, hat den Bundestag passiert.

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Bei der Abstimmung im Bundestag wurde der Gesetzentwurf mit dem Titel „Kontrollierter Umgang mit Cannabis“ mit 407 zu 226 Stimmen angenommen; 4 Abgeordnete enthielten sich.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach argumentierte in seiner Rede vor dem Parlament, dass die Bundesregierung mit der teilweisen Legalisierung von Cannabis darauf abziele, den Schwarzmarkt in diesem Bereich einzudämmen und Jugendliche besser zu schützen.

Lauterbach bezeichnete die aktuelle Situation als inakzeptabel und verwies darauf, dass der Anteil der unter 18-Jährigen, die Cannabis konsumieren, zwischen 2011 und 2021 um 50 Prozent gestiegen sei, bei den 18- bis 25-Jährigen sogar um 100 Prozent.

Mit Blick auf die jährlich 180.000 Straftaten im Zusammenhang mit Cannabiskonsum sagte Lauterbach: „So kann es nicht weitergehen. Wir können den Kopf in den Sand stecken, aber damit lösen wir kein einziges Problem.“

Lauterbach erklärte, dass dieser Gesetzentwurf eine gute Grundlage zur Problemlösung biere. Er erläuterte, dass der Eigenkonsum legalisiert werde, Aufklärung über die Gefahren des Cannabiskonsums für die Gehirnentwicklung stattfinden werde und die Strafen für den Verkauf von Cannabis durch Banden an Kinder und Jugendliche verschärft würden.

„Der Schwarzmarkt ist der Kern dieses Übels“, sagte Lauterbach und betonte, dass jeder Kampf gegen den Schwarzmarkt ein wichtiger Schritt zum Schutz der Jugend sei.

KRITIK AUS DER OPPOSITION

Die Abgeordnete der größten Oppositionspartei CDU, Simone Borchart, kritisierte den Gesetzentwurf der Regierung und erklärte, dass bei einem Inkrafttreten des Gesetzes die Belastung für das Gesundheitssystem steigen werde.

Borchart wies darauf hin, dass alle Experten vor diesem Gesetzentwurf gewarnt hätten, und betonte, dass Cannabiskonsum die Gehirnentwicklung von Jugendlichen beeinträchtige und zu psychischen Problemen führe.

Borchart betonte, dass auch alle Innenminister der Bundesländer gegen diesen Gesetzentwurf seien, und fügte hinzu: „Die Ampel-Koalition macht trotzdem, was sie will.“

Borchart erklärte, dass durch die Erlaubnis zum Heimanbau kein kontrollierter Cannabiskonsum stattfinden werde: „Wie wollen Sie den Heimanbau kontrollieren? Das ist unmöglich. Das ist ein Kontrollverlust.“

WAS BEINHALTET DER GESETZENTWURF?

Dem Gesetz zufolge, das voraussichtlich am 1. April in Kraft treten soll, wird Cannabis von der Liste der verbotenen Betäubungsmittel gestrichen und unter bestimmten Bedingungen für den privaten Konsum teilweise legalisiert.

Damit wird Erwachsenen ab 18 Jahren erlaubt, bis zu 25 Gramm Cannabis mitzuführen, bis zu 50 Gramm zu Hause aufzubewahren sowie drei Pflanzen für den Eigenbedarf anzubauen. Cannabis und Pflanzen müssen in abschließbaren Schränken oder Räumen aufbewahrt werden, um sie vor Diebstahl zu schützen und Kinder fernzuhalten.

Das Gesetz sieht vor, dass sogenannte „Cannabis-Anbauvereinigungen“ mit maximal 500 Mitgliedern Cannabis anbauen und an Mitglieder mit Wohnsitz in Deutschland für den Eigenbedarf abgeben dürfen. Diese Vereine werden nicht-kommerziell organisiert sein. Ein Verein darf einem Mitglied monatlich maximal 50 Gramm Cannabis abgeben. Eine Person darf nur Mitglied in einem Verein sein. Wer Cannabis vom Verein beziehen möchte, muss dies mit einem Mitgliedsausweis und einem Lichtbildausweis tun. Die Vereine dürfen Cannabis nicht verkaufen und finanzieren sich über Mitgliedsbeiträge.

In einem Umkreis von 100 Metern um Schulen, Kitas, Jugendeinrichtungen und Kinderspielplätze sowie öffentlich zugängliche Sportstätten ist der Cannabiskonsum verboten. In Fußgängerzonen darf zudem bis 20.00 Uhr kein Cannabis konsumiert werden.

Insbesondere zum Schutz von Kindern und Jugendlichen wird Werbung für den Konsum und Anbau von Cannabis verboten. Zudem wird eine Aufklärungskampagne über die Wirkung und Risiken von Cannabis gestartet, und nach vier Jahren werden die Auswirkungen des Gesetzes von Experten evaluiert.

Der Gesetzentwurf, der auch im Bundesrat beraten wird, soll am 1. April in Kraft treten. Die Regelungen zum Anbau von Cannabis gelten ab dem 1. Juli.